14 Naturdenkmale gibt es in Lohr und seinen Stadtteilen, drei geschützte Landschaftsbestandteile, zwei Naturschutzgebiete – und eine Vielzahl nicht gesetzlich geschützter Biotope.
Zwei der Naturdenkmale müssen laut Manfred Wirth, dem Umweltreferenten der Stadt Lohr, jetzt aus Sicherheitsgründen saniert werden: ein Birnbaum an der „Villa Bock“ nahe der alten Mainbrücke auf Sendelbacher Seite und eine rund 170 Jahre alte Feldulme auf dem Spielplatz in der städtischen Anlage. Zuständig dafür sei das Landratsamt.
Nach Angaben von Dieter Stockmann, Leiter der Unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt Main-Spessart, ist die Kreisbehörde verpflichtet, Naturdenkmale zu erhalten und regelmäßig zu überprüfen. Bei der diesjährigen Überprüfung seien landkreisweit sechs Bäume ausgemacht worden, die für Passanten gefährlich werden könnten – zwei davon in Lohr. Um diese werde sich ein bereits beauftragter Baumpfleger kümmern.
Linden brauchen Zusatzwasser
Die beiden als Naturdenkmal ausgewiesenen Linden am Wendehammer der Ostlandstraße müssen laut Wirth seit dem extrem trockenen Sommer 2003 künstlich bewässert werden. Damals verloren die Bäume seinen Worten nach ihre Blätter. „Sie sahen schlimm aus.“ Nachdem ein Experte jedoch festgestellt habe, dass die Linden an sich gesund seien, ihnen nur Feuchte fehle, habe die Stadt mit Bewässerung begonnen – mit Erfolg. Was Wirth an der Sache gut gefällt, ist, dass Nachbarn die Bäume beobachten und der Stadt Rückmeldung geben. „Das ist schön.“
Laut Wirth handelt es sich bei den meisten Naturdenkmalen um Bäume; bis in die 1990er Jahre seien auch Quellen dabeigewesen. Wobei Wirth deutlich machte, dass der Schutz einzelner Naturdenkmale „so ein bisschen aus der Mode gekommen“ sei. Heute stehe der Biotopschutz im Vordergrund – und zwar unabhängig davon, ob ein gesetzlicher Schutz vorliegt.
Laut Bundesnaturschutzgesetz wird ein Naturdenkmal ausgewiesen, wenn ein besonderer Schutz aus „wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen erforderlich ist“ oder wegen der „Seltenheit, Eigenart oder Schönheit“ des Objekts.
Bei geschützten Landschaftsbestandteilen geht es unter anderem um die „Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts“ sowie die „Belebung, Gliederung oder Pflege des Orts- oder Landschaftsbildes“. Und bei einem Naturschutzgebiet können die zuständigen Behörden Einfluss auf die Nutzung der dortigen Flächen nehmen.
Unabhängig der Naturdenkmale, geschützten Landschaftsbestandteile und Naturschutzgebiete hat die Stadt laut Wirth „viele Flächen, die wir im Sinne des Landschaftsschutzes behandeln“. Rund 26 500 Euro sind seinen Worten nach in diesem Jahr für die Landschaftspflege veranschlagt, die in erster Linie von Landwirten und Ferienarbeitern bewältigt werde.
Geschützte Natur in Lohr und seinen Stadtteilen
In Lohr mit Stadtteile gibt es aktuell 14 Einzelnaturdenkmale, drei geschützte Landschaftsbestandteile und zwei Naturschutzgebiete. Die Einzelnaturdenkmale sind (in Klammern das Jahr der Unterschutzstellung):
Lohr: Ulme in der städtischen Anlage (1938), Hecke in der Wöhrde westlich der BayWa (1939), Hohlweg „Klapper“ im Bereich Valentinusberg (1997); Sendelbach: zwei Linden mit Bildstock am Radweg Höhe Schützenhaus (1938), Stationseiche am Kreuzweg (1938), Birnbaum neben der „Villa Bock“ (1938), zwei Linden am Ostende der Ostlandstraße (1977), Eiche am Nordende der Brunnenrainstraße (1991); Steinbach: Alteiche am Waldrand des Wiesenfelder Berges (1938); Rodenbach: Linde am ehemaligen Bahnhof (1981); Halsbach: zwei Speierlinge am Hoftrieb (1992), Birnbäume an den Röderschlägen (1992) und am alten Sportplatz (1992); Ruppertshütten: Josefseiche (1938).
Geschützte Landschaftsbestandteile: Lohr: Gehölzstreifen am Nikolaus-Fey-Weg (1993), Steigwiesen am Valentinusberg (1994); Steinbach: Sandgrube (1986); Rodenbach: Auwald (1994). Naturschutzgebiete: Sendelbach: Romberg (1942, erweitert 1997); Steinbach: Graureiherkolonie Salzberg (1976).