Den Aufwand während der Corona-Pandemie so klein wie möglich halten, wollte Strafrichter Volker Büchs in der Verhandlung gegen einen 21-jährigen Auszubildenden aus dem Raum Marktheidenfeld. Aus diesem Grund hatte er auf die Ladung einer jetzt in Norddeutschland lebenden Zeugin verzichtet. Doch statt dem erwarteten Geständnis des jungen Mannes, stritt dieser alles ab. Nun muss in einer zweiten Verhandlung die Wahrheit gefunden werden.
Gemünden