Den Aufwand während der Corona-Pandemie so klein wie möglich halten, wollte Strafrichter Volker Büchs in der Verhandlung gegen einen 21-jährigen Auszubildenden aus dem Raum Marktheidenfeld. Aus diesem Grund hatte er auf die Ladung einer jetzt in Norddeutschland lebenden Zeugin verzichtet. Doch statt dem erwarteten Geständnis des jungen Mannes, stritt dieser alles ab. Nun muss in einer zweiten Verhandlung die Wahrheit gefunden werden.Sein Leben und einen angemessenen Umgang mit Alkohol scheint der Auszubildende nicht auf die Reihe zu bekommen. Am 15.
Gemünden
21-Jähriger streitet sexuelle Belästigung ab: Opfer muss anreisen
Das erwartete Geständnis des Angeklagter über den Vorfall auf der Marktheidenfelder Laurenzimesse blieb vor Gericht aus. Auch mit der Polizei hatte der junge Mann Probleme.
