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Gemünden: 27-Jähriger beschädigt im Zorn Handy des Lebensgefährten

Gemünden

27-Jähriger beschädigt im Zorn Handy des Lebensgefährten

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    Teuer kam der Familienstreit einen 27 Jahre alten Mann aus dem Raum Gemünden. Er hatte im Zorn das Handy seines Lebensgefährten stark beschädigt, so dass es unbrauchbar geworden ist. Neben dem Kaufpreis, den er mittlerweile erstattet hat, muss er noch 1800 Euro Strafe zahlen.

    Die Familie seines Lebensgefährten wollte sich mit der Verbindung der beiden Männer nicht abfinden und hatte alles versucht, sie auseinanderzubringen. Dies ist ihr auch zu Ostern beinahe gelungen. Das Paar trennte sich im Streit. Beim Auszug des jüngeren Partners kam es zu einer kleinen verbalen Auseinandersetzung in deren Verlauf der 31-Jährige das Handy seines nun Ex-Partners nahm und wegwarf. Daraufhin wurde die Polizei alarmiert, die die Ermittlungen weiter führte.

    Wieder versöhnt

    Inzwischen hat sich das Paar wieder versöhnt, lebt zusammen und will demnächst in eine neue gemeinsame Wohnung ziehen. Was geblieben ist, ist die Strafanzeige, da die Staatsanwaltschaft Würzburg am öffentlichen Interesse an diesem Fall festhielt. So erhielt der 31-jährige Staplerfahrer einen Strafbefehl über 1800 Euro (80 Tagessätze zu 20 Euro) wegen Sachbeschädigung. Gegen diesen legte er Einspruch ein.

    In der Hauptverhandlung erklärte der Angeklagte, dass er im Affekt gehandelt habe. "Es war für uns keine einfache Zeit", verwies er auf die ständigen Anfeindungen, denen sich das Paar ausgesetzt sah. Er bat das Gericht, die Geldstrafe zu reduzieren. Doch dem stand entgegen, dass der Mann unter zweifacher offener Bewährung steht.

    Richterin Katrin Heiduck und die Staatsanwältin rieten ihm, seinen Einspruch zurückzunehmen. "Preiswerter wird`s nicht", betonte die Staatsanwältin, da die Strafverfolgungsbehörde bei ihm von einem niedrigeren Monatseinkommen ausgegangen ist. Dem folgte der Angeklagte und nahm seinen Einspruch gegen den nunmehr rechtskräftigen Strafbefehl zurück.

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