Knast oder Kohle? Vor dieser Entscheidung stand Strafrichterin Katrin Heiduck in der Verhandlung gegen einen 28-Jährigen. Die Staatsanwältin wollte den Mann wegen Beleidigung von Polizeibeamten und Rauschmittelbesitzes für acht Monate hinter Gittern sehen. Der Verteidiger beantragte eine Geldstrafe. Nach dem noch nicht rechtskräftigen Urteil muss der Mann jetzt 2100 Euro plus Verhandlungskosten zahlen.
Gemünden