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Karlstadt: 2G-Kontrollbändchen: In Karlstadt als Erleichterung angenommen, jetzt verboten

Karlstadt

2G-Kontrollbändchen: In Karlstadt als Erleichterung angenommen, jetzt verboten

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    Ein Kontrollbändchen beim Modehaus Koch in Karlstadt: In welchem Laden ein Kunde sein Bändchen bekommen hat, wäre anhand des nummerierten weißen Abschnitts nachvollziehbar gewesen. 
    Ein Kontrollbändchen beim Modehaus Koch in Karlstadt: In welchem Laden ein Kunde sein Bändchen bekommen hat, wäre anhand des nummerierten weißen Abschnitts nachvollziehbar gewesen.  Foto: Björn Kohlhepp

    Nur wer geimpft oder genesen ist, darf seit vergangenem Mittwoch im Einzelhandel zum Beispiel noch Kleidung oder Schmuck kaufen. In Karlstadt müssen praktisch alle Geschäfte in der Hauptstraße ihre Kunden seither kontrollieren: Impf- oder Genesenennachweis und Identitätsnachweis, also Personalausweis. "Eine Kontrolle reicht doch", dachte sich die Stadtmarketing-Gesellschaft und bot rote Armbändchen an, die Kunden nach der Kontrolle in einem Geschäft bekommen konnten. In anderen Geschäften mussten sie dann nur das Bändchen vorzeigen als Nachweis, dass sie bereits kontrolliert wurden. Die Aktion war mit dem Landratsamt Main-Spessart abgestimmt.

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