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LOHR: 31-Jähriger zu unrecht des Drogenmissbrauchs verdächtigt

LOHR

31-Jähriger zu unrecht des Drogenmissbrauchs verdächtigt

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    Der Pressebericht der Lohrer Polizei vom 10. Mai war eindeutig: An der Lohrer Osttangente waren am Tag zuvor bei einem 31-jährigen Autofahrer „drogentypische Auffälligkeiten“ festgestellt worden. Er durfte nicht weiterfahren, es wurde Blut abgenommen. „Auf den Mann wird nun ein Bußgeld sowie ein Fahrverbot und Punkte in der Flensburger Verkehrssünderdatei zukommen“, hieß es wörtlich. Und so stand es dann auch in der Zeitung, da die Redaktion Polizeiberichte in der Regel nicht mehr nachprüft.

    Der 31-Jährige aus dem Raum Lohr meldete sich am nächsten Tag in der Redaktion. Er habe gar keine Drogen genommen. Durch die Polizeimeldung sehe es nun so aus, als habe er tatsächlich Drogen genommen, obwohl das Ergebnis des Tests zum Zeitpunkt der Pressemitteilung noch lange nicht vorgelegen habe. Dieses kam tatsächlich erst ein paar Wochen später. Ergebnis: nichts. Das Verfahren gegen ihn ist eingestellt.

    Autofahrer: Weder durchsucht noch genau angeschaut worden

    Er sei von den Polizisten in Zivil gar nicht durchsucht oder genauer angeschaut worden, sagt der 31-Jährige. Sie hätten ihn einfach mitgenommen. Er vermutet, dass sie ihn deswegen auf Drogen testen wollten, weil er sie darauf hingewiesen habe, dass sie ihn auf dem Gelände seines Arbeitgebers, da Privatgelände, nicht hätten anhalten dürfen und da sie bei der Verkehrskontrolle nichts zu beanstanden gehabt hätten.

    Für ihn sei dies besonders ärgerlich, da sein Arbeitgeber den Vorfall mitbekam. Der Mann hatte sich geweigert, einen Urintest zu machen, und sollte deshalb mit ins Krankenhaus. Da er jedoch zum Zeitpunkt der Kontrolle kurz vor Beginn seiner Schicht stand, habe er darauf bestanden, dass die Polizeibeamten ihn vor der Blutabnahme im Krankenhaus ins Personalbüro begleiten und dort erklären, warum sie ihn mitnehmen wollen und er nicht sofort zu arbeiten beginnen kann. So geschah es dann auch.

    Nachweis für Drogen im Blut lag bei Erstellen des Berichts nicht vor

    Auf Anfrage räumt Stefan Preisendörfer, stellvertretender Dienststellenleiter der Polizei Lohr, ein, dass der Pressebericht „passiver“, nämlich im Konjuktiv, hätte formuliert werden sollen. Der für eine verkehrsrechtliche Sanktion (Bußgeld, Fahrverbot, Punkte) notwendige Nachweis von Drogen im Blut durch ein Gutachten habe beim Erstellen des Presseberichts noch nicht vorgelegen.

    Die Frage, welche drogentypischen Auffälligkeiten der 31-Jährige konkret gehabt habe, mochte der Polizeibeamte kurz nach dem Vorfall „mit Blick auf das jeweilige, anhängige Ermittlungsverfahren“ nicht beantworten. Grundsätzlich, so Preisendörfer, können drogentypische Auffälligkeiten beispielsweise gerötete Augen, verzögerte Pupillenreaktion, Sprechpausen, verwaschene Aussprache sein. Die Auffälligkeiten können je nach konsumierter Substanz und Person unterschiedlich ausfallen.

    Polizei darf auch auf Privatgelände kontrollieren

    Polizeihauptkommissar Preisendörfer erklärt zudem, dass Polizeibeamte Verkehrsteilnehmer, wie in dem Fall geschehen, auch auf Privatgelände anhalten und kontrollieren dürfen. Relevant für mögliche verkehrsrechtliche Sanktionen sei in der Regel die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr, im konkreten Fall sei der 31-Jährige ja von öffentlichem Verkehrsgrund auf einen privaten Parkplatz gefahren. Damit verbunden seien polizeiliche Kontroll- und Betretungsbefugnisse.

    Diesen Mittwoch, so teilt der betroffene 31-Jährige mit, sei er erneut angehalten und gefragt worden, ob er Drogen genommen habe. Er empfindet das als Gängelung.

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