"Nach einem ersten Blick auf die Anklage und ihre Vorstrafen müsste man Sie eigentlich einsperren", sagte Richter Sven Krischker am Dienstag einem 39-Jährigen, nachdem er ihn am Amtsgericht Gemünden zu einer empfindlichen Geldstrafe von 2400 Euro (240 Tagessätze) verurteilt hatte. Der Angeklagte hatte im November 2020 nach gegenseitigen Beleidigungen einen Nachbarn am Hals gewürgt und dabei auch eine silberne Kette zerrissen.
Gemünden