Ein 43-jähriger Mann aus dem Landkreis Main-Spessart kam 2007 erstmals wegen Besitzes kinderpornografischer Dateien mit dem Gesetz in Konflikt. Im Dezember 2019 wurde er aus gleichem Grund zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Am Mittwoch musste er sich erneut vor dem Amtsgericht in Gemünden verantworten.
Gemünden