Dieser Widerspruch hat sich für einen 47-Jährigen aus dem Raum Marktheidenfeld nicht gelohnt: Wegen Volksverhetzung sollte der Mann laut Strafbefehl des Amtsgerichts Gemünden 3600 Euro Strafe zahlen. Nach Widerspruch und Hauptverhandlung wurden daraus 4800 Euro. Hinzu kommen jetzt noch Anwalts- und Gerichtskosten. Helfen konnte ihm da auch nicht ein bekannter Anwalt aus der Szene.
Gemünden