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Gemünden: 52-Jährige angeklagt: Bauarbeiter illegal beschäftigt

Gemünden

52-Jährige angeklagt: Bauarbeiter illegal beschäftigt

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    Das Amtsgericht in Gemünden.
    Das Amtsgericht in Gemünden. Foto: Michael Mahr

    Die spannende Frage war bei der Gerichtsverhandlung am Montag in Gemünden: Bekommt die  Angeklagte auf ihre jetzige Gefängnishaft noch eine weitere Haftstrafe drauf oder kommt sie mit  Bewährung davon? Der Sachverhalt selbst war unstrittig. Die mehrfach vorbestrafte Frau aus dem Landkreis Main-Spessart hatte als selbstständige Unternehmerin von März bis Mai 2019 illegal serbische Arbeiter auf eine Baustelle in Eußenheim beschäftigt und zu dieser Zeit selbst zu Unrecht Sozialhilfe kassiert. 

    Die 52-Jährige ist vielfach vorbestraft, zur Verhandlung erschien sie in Begleitung von zwei Polizeibeamten, da sie derzeit in der Justizvollzugsanstalt in Frankfurt einsitzt. Vielleicht hat der Richter deshalb Milde walten lassen. Denn auch ihr Verteidiger betonte in seinem Schlussplädoyer, dass sie nun die schlimme Wirkung des Freiheitsentzugs erkannt habe und er bat um eine Bewährungsstrafe. Die Angeklagte selbst versprach mit stockender Stimme und unter Tränen, sich zu bessern. Sie habe den Überblick verloren, sagte sie. Richter Volker Büchs setzte die neun Monate Haft zur Bewährung aus.

    Dass sie überfordert war, war offensichtlich. Denn im März 2019 hatte sich die bis dahin von Sozialhilfe lebende und aus Serbien stammende Angeklagte entschlossen, ins Baugeschäft einzusteigen und kleine und größere Reparatur-Arbeiten anzubieten, obwohl sie weder die kaufmännischen noch die fachlichen Fähigkeiten dazu besaß. An ihrer Seite hatte sie aber ihren Bruder, der davon etwas verstand.

    Keine ordentlichen Rechnungen

    So kam es zu einem Geschäft mit einem Bauherren in Eußenheim, der, wie dieser als Zeuge vor Gericht erklärte, händeringend nach einer Firma suchte, um ein Gebäude zu renovieren. Zunächst seien die Arbeiten gut angelaufen. Der Bruder hatte mit vier weiteren Serben, die offensichtlich zur Verwandtschaft gehören, die Baustelle übernommen. Es wurden beispielsweise Fassaden gestrichen, Böden verlegt und Türen eingerichtet. "Die Arbeiten sind in Ordnung gewesen", sagte der Bauherr vor Gericht. Doch es sei schwieriger geworden. Da die Firma offensichtlich über keinerlei Kapital verfügte, habe er immer wieder einen Vorschuss für Löhne und Material geben müssen, dafür aber keine ordentliche Rechnung erhalten. 

    Der Bauherr hatte sogar in Verabredung mit dem Bruder einen Anhänger zur Verfügung gestellt, mit dem das Baumaterial geholt wurde. Zudem durfte der Bruder auf Kosten des Bauherren Werkzeuge im Wert von 1600 Euro einkaufen. Dabei handelte es sich um Bohrmaschinen, Kreissägen und einiges mehr. Diese sollten nach Abschluss der Arbeiten im Besitz des Bauherren bleiben. Dann hat es wohl Streit um die Bezahlung unter den Arbeitern gegeben. Am Ende waren diese weg und mit ihnen der Anhänger und auch die Werkzeuge. Der Bauherr erstattete Strafanzeige.

    Der Angeklagten wurde auch die Veruntreuung der Werkzeuge und des Anhängers vorgeworfen, allerdings wurde klar, dass dies nicht auf ihre Kappe ging. Der Anhänger stand einige Zeit vor ihrem Wohnhaus im nördlichen Landkreis. Mit dem Bauherren wurde verabredet, dass er sich diesen wieder holen könne. Der Verbleib der Werkzeuge ist nicht bekannt, aber das Gericht nahm nicht an, dass diese im Besitz der Angeklagten sind. 

    Überforderung und Naivität

    Richter Büchs sprach in seiner Urteilsbegründung von einer Mischung aus Überforderung und Naivität bei der Angeklagten. Sie hätte die serbischen Arbeiter nicht beschäftigen dürfen. Belastend hinzu komme noch ein "Sack an Vorstrafen". Doch ihre derzeitige Gefängnisstrafe hat die Angeklagte wohl vor einer weiteren bewahrt. Sie könne jetzt beweisen, dass diese ihre Wirkung habe. Sie dürfe sich nichts mehr zu schulden kommen lassen, appellierte der Richter. Zudem ordnete er an, dass sie sich nach ihrer Haftstrafe von einem Bewährungshelfer helfen lassen muss. Die zu viel kassierte Sozialhilfe muss sie zurückzahlen und die Kosten des Verfahrens tragen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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