Treffen die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft zu, kann es für einen 52-jährigen Angeklagten in der Fortsetzungsverhandlung sehr eng werden. Ausschlaggebend wird die Aussage des Hauptbelastungszeugen sein, der zu dieser Verhandlung nicht vernommen werden konnte. Ihm soll der Angeklagte insgesamt 270 Mal Betäubungsmittel verkauft haben.
Gemünden