War er trotz jahrelanger Geschäftserfahrung einfach unbedarft oder hat ein 80-jähriger Unternehmer aus Kreuzwertheim vorsätzlich Vermögen auf seine Ehefrau übertragen, um es seinen Gläubigern zu entziehen? Mit dieser Frage musste sich am Mittwoch der für Wirtschaftsdelikte zuständige Strafrichter Jürgen Weber am Amtsgericht Würzburg auseinander setzen. Das Urteil fiel nach einer mehrstündigen Beweisaufnahme eindeutig aus: Der Angeklagte wurde wegen vorsätzlichen Bankrotts und Gläubigerbegünstigung zu 11 200 Euro Geldstrafe (280 Tagessätze von 40 Euro) verurteilt.
Kreuzwertheim