Erst am Freitag hatte die 26–Jährige, die am Sonntag erstochen wurde, beim Amtsgericht Aschaffenburg ein Kontaktverbot gegen ihren 31-jährigen ehemaligen Lebensgefährten beantragt. Ohne Erfolg. Der Antrag wurde abgelehnt. Wie eine Sprecherin des Amtsgerichts nun auf Nachfrage dieser Redaktion mitteilte, habe das Gericht „die tatbestandlichen Voraussetzungen nicht als gegeben angesehen“ und bezieht sich auf Paragraf eins des Gewaltschutzgesetzes.
„Hat eine Person vorsätzlich den Körper, die Gesundheit oder die Freiheit einer anderen Person widerrechtlich verletzt, hat das Gericht auf Antrag der verletzten Person die zur Abwendung weiterer Verletzungen erforderlichen Maßnahmen zu treffen“, heißt es darin.
Es gab ein vorläufiges Kontaktverbot im März
Immer wieder war es in der Vergangenheit zu Übergriffen zwischen der 26-Jährigen und dem 31-Jährigen gekommen. Ein vorläufiges, 14-tägiges Kontaktverbot wurde bereits Mitte März verhängt. Dies sei laut Angaben des Amtsgerichts bei der jüngsten Entscheidung berücksichtigt, aber nicht erneuert worden. Zwar könne ein Kontaktverbot weiterer Übergriffe verhindern, es könne einen Menschen aber nicht absolut schützen, betont die Sprecherin des Amtsgerichts.
Unterdessen dauern die Ermittlungen der Kriminalpolizei weiter an. Zu weiteren Hintergründen gibt die Staatsanwaltschaft Würzburg derzeit keine Auskunft.