Erst am Freitag hatte die 26–Jährige, die am Sonntag erstochen wurde, beim Amtsgericht Aschaffenburg ein Kontaktverbot gegen ihren 31-jährigen ehemaligen Lebensgefährten beantragt. Ohne Erfolg. Der Antrag wurde abgelehnt. Wie eine Sprecherin des Amtsgerichts nun auf Nachfrage dieser Redaktion mitteilte, habe das Gericht „die tatbestandlichen Voraussetzungen nicht als gegeben angesehen“ und bezieht sich auf Paragraf eins des Gewaltschutzgesetzes.
BISCHBRUNN/ASCHAFFENBURG