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Karlstadt: Ab 2027 müssen Sportvereine für die Hallen des Kreises wohl das Doppelte bezahlen

Karlstadt

Ab 2027 müssen Sportvereine für die Hallen des Kreises wohl das Doppelte bezahlen

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    Sportvereine, die Hallen des Landkreises nutzen, müssen sich auf höhere Benutzungsgebühren einstellen. Der Bauausschuss empfiehlt dem Kreistag, die Gebühren anzuheben. Konkret sollen sie ab 2024 um 40 Prozent auf 14 Euro je Stunde (60 Minuten) und danach jedes Jahr um zwei weitere Euro steigen bis sie 2027 bei 20 Euro je Stunde angelangt sind. Das bedeutet also eine Verdoppelung in den nächsten vier Jahren. Ursprünglich hatte das Landratsamt sogar vorgeschlagen, mit der Anhebung rückwirkend zum 1. Januar 2023 zu beginnen.

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