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Arnstein: Abkochgebot Arnstein ist wieder aufgehoben

Arnstein

Abkochgebot Arnstein ist wieder aufgehoben

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    Das Abkochgebot für die Haushalte im Wasserversorgungsgebiet der Stadt Arnstein (mit Ortsteilen Arnstein, Halsheim, Reuchelheim, Müdesheim, Gänheim, Binsfeld, Heugrumbach, Weiler Dattensoll, Weiler Marbach und Weiler Ruppertzaint) ist ab sofort wieder aufgehoben, da im Ortsnetz eine wirksame Chlorkonzentration angekommen ist. Die folgenden Informationen sind einer Pressemitteilung des Landratsamtes Main-Spessart entnommen.

    Die Chlordesinfektionsmaßnahmen werden bis auf weiteres fortgeführt. Die Beendigung dieser Maßnahme ist von den Ergebnissen der mikrobiologischen Beprobungen abhängig, die ständig durchgeführt werden.

    Das Landratsamt hat einige Hinweise für Verbraucher:

    -  Grundsätzlich ist gechlortes Wasser gesundheitlich völlig unbedenklich.

    - Die Chlorung ist ein amtlich zugelassenes Verfahren zur Desinfektion von Trinkwasser. Bei Konzentrationen von 0,1 bis 0,3 mg Chlor/Liter Wasser ist mit keinen negativen Auswirkungen auf die Gesundheit zu rechnen.

    - Schwangere und Säuglinge können bei einer länger andauernden Chlorung auf Mineralwasser umsteigen, um eine gesundheitliche Beeinträchtigung völlig auszuschließen.

    - Kaffee und Tee kann mit gechlortem Wasser gekocht werden, allerdings ist der Chlorgeruch bei warmem Wasser eher wahrnehmbar und der Geschmack der Getränke kann verändert sein.

    - Tiere können das gechlorte Wasser unbedenklich trinken.

    - Für Fische ist Chlor auch in geringen Konzentrationen schädlich. Daran müssen nicht nur Besitzer von Aquarien, sondern auch von Fischteichen denken.

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