Möglicherweise wird der Rechtsstreit zwischen der Gemeinde Steinfeld und dem Landratsamt Main-Spessart um die Abwasserabgabe-Bescheide der Jahre 2004 und 2005 eine Fortsetzung vor dem Verwaltungsgerichtshof in München haben.
Nachdem kürzlich das Verwaltungsgericht Würzburg die Klage der Gemeinde abgewiesen hat, beschloss der Gemeinderat am Montag einstimmig (14:0), Bürgermeister Matthias Loschert (CSU) zu ermächtigen, nach Vorliegen der schriftlichen Urteilsbegründung und Rücksprache mit dem Rechtsanwalt der Gemeinde gegebenenfalls Berufung gegen das Würzburger Urteil einzulegen.
Zum Hintergrund: Im Jahr 2004 haben die Steinfelder Klärwärter 71 000 Kubikmeter Abwasser gemessen, 2005 dann 216 000 Kubikmeter. Das Landratsamt ging jedoch von 290 000 Kubikmetern jährlich aus. Dies hatte natürlich zur Folge, dass die geforderte Abwasserabgabe entsprechend hoch ausfiel. 29 600 Euro soll die Gemeinde für die beiden Jahre zahlen. Nach deren Ansicht sind aufgrund der gemessenen Abwassermengen jedoch nur 14 500 Euro gerechtfertigt. Das Gericht wies die Klage ab, weil es der Gemeinde Steinfeld nicht gelungen sei, plausibel zu machen, dass ihre Werte die richtigen seien.
Bürgermeister Loschert berichtete am Montag, das Gericht habe sich „sehr schwer“ getan und für die Urteilsfindung „außergewöhnlich lange“ gebraucht. Vor der Verhandlung sei er noch „zuversichtlich“ gewesen, dass die Gemeinde Recht bekommen würde, sagte Loschert, doch man habe das Gericht nicht überzeugen können. Der Rechtsanwalt der Gemeinde habe geraten, Zulassung zur Berufung zu beantragen. Der Anwalt gehe nicht davon aus, dass in der noch ausstehenden schriftlichen Urteilsbegründung dem entgegenstehende Argumente vorgebracht werden, so Loschert.
Koser „erstaunt und enttäuscht“
Er sei „doch sehr erstaunt und enttäuscht“ über „die Herren vom Landratsamt und Wasserwirtschaftsamt“, sagte Günter Koser (CSU). Er begründete dies damit, dass diese eine gütliche Einigung in Aussicht gestellt hätten, wenn die Gemeinde ein Konzept vorlege. Während die Gemeinde ihren Teil der Abmachung erfüllt habe, hätten sich Landrats- und Wasserwirtschaftsamt nicht an ihre Aussagen gehalten.
Edmund Knöferl (CSU) wollte wissen, welche Kosten der Gemeinde durch einen solchen Rechtsstreit entstehen. Die wesentlichen Kosten seien über eine Rechtsschutzversicherung abgedeckt, erfuhr er vom Bürgermeister. Wobei Hans Elzenbeck, der Leiter der Verwaltungsgemeinschaft Lohr, darauf hinwies, dass noch nicht gesichert sei, ob der Bayerische Gemeindetag auch für die zweite Instanz Rechtsschutz gewähre. Allerdings sei dieser in der Regel „recht großzügig“.