Die Brunnenstraße in Schollbrunn wird zwischen Hausnummer 19-23 zur Einbahnstraße. Aufgrund des in Kürze öffnenden Dorfladens erklärte sich der Gemeinderat einstimmig für eine Änderung der Straßenführung. Das ergänzende linksseitige Halteverbot sowie ein Parkverbot an der Kurve zum Dorfladen gewährleisten, dass der Verkehr rund um den Dorfladen reibungslos fließen kann. Die notwendige Beschilderung, nebst eventuellen Gefahrenhinweisen und Parkplatzausweisung an der Kelter, wird in Absprache mit der Polizei erfolgen.
Schollbrunn