lohr (EDW) Die Bosch Rexroth AG hat gemeinsam mit dem Betriebsrat für seine Mitarbeiter in Deutschland eine Neuregelung zur arbeitgeberfinanzierten betrieblichen Altersversorgung vereinbart. Die Neuregelung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2004 in Kraft, teilte das Unternehmen auf Nachfrage mit.
Demnach gibt es nun für alle ehemaligen Mannesmann Rexroth Mitarbeiter und neu eingetretenen Mitarbeiter - zusätzlich zu dem bereits 2002 eingeführten Bosch Pensionsfonds - Leistungen aus dem Bosch-Rexroth-Vorsorgeplan, die allein vom Arbeitgeber getragen werden.
Arbeitgeber finanziert Rente
Diese Leistungen können laut Rexroth "von jedem in Anspruch genommen werden, wenn er im Alter von mindestens 60 Jahren die Unternehmensgruppe verlässt". Der Mitarbeiter könne wählen, ob er das angesparte Geld als einmalige Leistung, in Raten oder als lebenslange Rente haben wolle.
Ein jährlicher Kontoauszug gebe ihm einen Überblick über das bereits angesammelte Kapital. Angespart würden 1,5 Prozent des steuerpflichtigen Einkommens, sowie neun Prozent jenes Einkommens, das über der Beitragsbemessungsgrenze für die Rentenversicherung liege.
Freude auf allen Seiten
"Wir freuen uns, dass wir für alle Mitarbeiter in Deutschland ein einheitliches einkommensabhängiges betriebliches Altersversorgungssystem einführen", erklärten Dr. Georg Hanen, Vorstand Finanzen und Personal und Wolfgang Ries, Vorsitzender des Gesamtbetriebsrats der Bosch Rexroth AG.
Die Bosch Rexroth AG ist eine hundertprozentige Tochter der Robert Bosch GmbH. Rexroth erzielte 2003 mit 25 700 Mitarbeitern einen Umsatz von 3,7 Milliarden Euro.