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MARKTHEIDENFELD: Am Dillberg nicht ohne Hemmschuh

MARKTHEIDENFELD

Am Dillberg nicht ohne Hemmschuh

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    Verkehrszeichen anno dazumal: Nur ein paar Meter von den modernen Verkehrsschildern entfernt steht am Marktheidenfelder Dillberg ihr „Urahn“ aus Stein. Er forderte die Fahrer von Pferdegespannen dazu auf, auf der Gefällstrecke einen Hemmschuh zu verwenden.
    Verkehrszeichen anno dazumal: Nur ein paar Meter von den modernen Verkehrsschildern entfernt steht am Marktheidenfelder Dillberg ihr „Urahn“ aus Stein. Er forderte die Fahrer von Pferdegespannen dazu auf, auf der Gefällstrecke einen Hemmschuh zu verwenden. Foto: Foto: Michael Deubert

    (deu) Wer vom Dillberg kommt und die Marktheidenfelder Ulrich-Willer-Straße stadteinwärts fährt, passiert vor Beginn der Gefällstrecke die Verkehrszeichen 108 und 274 nach der Straßen-Verkehrsordnung. Zeichen 108 warnt vor dem Gefälle – hier: zwölf Prozent. Zeichen 274 setzt die zulässige Höchstgeschwindigkeit fest – hier: 30 Stundenkilometer. Nur ein paar Meter von diesen Verkehrszeichen entfernt steht sozusagen ihr „Urahn“ aus Stein. Freilich ist er inzwischen vom Umgebungsgrün etwas verdeckt.

    Die Gefahr des Gefälles war auch früher schon bekannt, als es noch keine Autos gegeben hat. Zudem führte die regelmäßige Verbindung von Marktheidenfeld nach Lengfurt und umgekehrt über den Dillberg. Die Maintalstraße kam erst später in Gebrauch. Um auf die Gefahr hinzuweisen und ein angemessenes Verhalten anzuordnen, wurde am Straßenrand ein großer behauener roter Sandstein aufgestellt, der nicht übersehen werden konnte.

    In diesen wurde gut lesbar eingemeißelt: „Das Reiten und Fahren auf den Fußbänken sowie das Einhemmen ohne Hemmschuh ist bei Strafe von einem Kreuzer verboten.“ Dieser „Einhemmstein“ war also ein ganz konkretes Verkehrszeichen und nicht abstrakt wie seine heutigen Nachkommen, die dafür international verständlich sind.

    „Wenig Neues unter der Sonne“, könnte man meinen: Verstöße wurden und werden mit Geldbußen bedroht. Ob und wie die Kontrollen anno dazumal erfolgten, ist nicht überliefert.

    Heute allerdings soll es in der Ulrich-Willer-Straße durchaus ab und zu Radarmessungen geben und zu schnelles Fahren als Ordnungswidrigkeit mit Geldbuße geahndet werden. . .

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