Vor allem Familien mit Kindern oder Alleinerziehende die schon in Retzbach, Zellingen oder Duttenbrunn wohnen und sich dort möglichst auch engagieren, haben Chancen im Neubaugebiet "an der Kapelle" einen Bauplatz erwerben zu können. Bis auf kleinere Eigentumswohnungen dürfen sie aber keine Immobilie im Markt Zellingen besitzen. Darauf zielen die vom Gemeinderat beschlossenen und in rund 90-minütigen Beratungen bis ins Detail festgelegten Vergaberichtlinien für die 29 Bauplätze vor. Bauinteressenten bewarben sich weit mehr.
Welches Modell für die Vergaberichtlinien umgesetzt wird und den Preis für die Bauplätze von 195 Euro je Quadratmeter hatte der Gemeinderat schon vor zwei Wochen in nichtöffentlicher Sitzung beschlossen. Die Wahl fiel dabei auf ein Einheimischenmodell in Anlehnung an die Leitlinien des Bayerischen Gemeindetages. Es sieht generelle Zugangsvoraussetzungen sowie Ortsbezugs- und Sozialkriterien mit einem Punktesystem vor.
Diskussionen um Zugangsvoraussetzungen
Die Zugangsvoraussetzungen waren recht schnell beschlossen. Diskussionen gab es hier vor allem, wie groß eine eventuelle Eigentumswohnung von Bewerbern sein darf, wer ein Haus oder einen Bauplatz im Markt Zellingen besitzt, wird ausgeschlossen. Aus dem Verwaltungsvorschlag von unter drei Zimmern und 60 Quadratmetern wurden schließlich maximal 80 Quadratmeter. Ansonsten muss der 22. November als Stichtag der öffentlichen Ausschreibung eingehalten werden, Firmen bleiben außen vor (nur natürliche volljährige Personen) und eine Person oder ein Paar darf nur einen Bauplatz kaufen. Zudem muss das künftige Haus selbst genutzt werden und eine Finanzierungszusage der Bank vorliegen.
Mehr Diskussionen gab es schon bei den Sozialkriterien. Bei im Haushalt lebenden Kinder wurde beschlossen, dass je Kind bis zu 25 Jahren Punkte gibt, die Grenze auf nur 18 Jahre festzulegen fand mit zwei zu 15 Stimmen keine Mehrheit. Die Punktezahl wurde auf zehn je Kind aber maximal 30 festgelegt. Keine Diskussionen gab es zum Familienbonus, nur Alleinstehende gehen hier leer aus. Ansonsten erhalten Ehepaare und Lebenspartnergemeinschaft, Alleinerziehende oder mit Partner Erziehende zehn Punkte.
Großer Stellenwert für Ehrenamt
Komplizierter ist es bei der Pflege naher Angehöriger oder im Haushalt lebender Behinderter. Hier sind maximal zehn Punkte möglich, die es ab Pflegegrad drei oder 80 Prozent Behinderung gibt, darunter sind es fünf Punkt (ab Pflegegrad eins oder 50 Prozent Behinderung).
Recht heftige Diskussionen gab es zu den drei Ortsbezugskriterien, für die nach den Leitlinien des Gemeindetages nicht mehr Punkte möglich sein dürfen als für die Sozialkriterien. Am meisten Punkte kann hier erzielen, wer seit mindesten 13 Jahre im Markt Zellingen wohnt oder schon einmal wohnte. Denn in der Abstimmung setzten sich die Variante von zwei Punkten je Jahr, begrenzt auf 25 Punkte, durch.
Dem Ehrenamt räumte der Gemeinderat einen deutlichen Stellenwert ein. Wer für mindestens zwei Jahre in einem Vereinsvorstand eine herausragende Funktion hat, in der Ortsfeuerwehr aktiv ist, Mitglied des Gemeinderates oder eines Beirates ist, bekommt je drei Punkte, mehr als zehn Punkte sind aber nicht möglich. Damit wurde der Vorschlag von Gemeinderat Philipp Kromczynski einstimmig beschlossen, der Beschlussvorschlag hatte bis auf "in herausragender Position der Ortsfeuerwehr aktiv" mit vier Punkten auf je zwei Punkte gelautet.
Infoveranstaltung am 6. November
Wer im Markt Zellingen arbeitet oder selbstständig ist, bekommt fünf Punkte gutgeschrieben. Liegt der Arbeitsweg unter 25 Kilometern, sind es drei Punkte. Dieser Parameter wurde mit 13 zu vier Bestimmen beschlossen, einige Gremiumsmitglieder störten sich daran, dass die 25 Kilometer im Beschlussvorschlag als Fahrradreichweite bezeichnet wurden. Bürgermeister Wieland Gsell sagte dazu, er kenne einige Bürger, die mit dem Rad zur Arbeit nach Würzburg fahren.
Weiterhin wurde neben dem Zeitplan beschlossen, dass bei Bewerbungen von Paaren die Person mit mehr Punkten gewertet wird. Grundsätzlich werden die 29 Bewerber mit den höchsten Punktzahlen zur Verlosung zugelassen, plus Ersatzkanditaten (falls jemanden der geloste Bauplatz nicht zusagt).
Am 6. November werden die Interessenten zu einer Infoveranstaltung über Vergabekriterien, Grundstückskosten und den Zeitplan eingeladen. Bis 22. November müssen sie ihre Unterlagen inklusive Finanzierungsnachweis im Rathaus einreichen. In der Sitzung des Gemeinderates am 3. Dezember werden die ausgewählten Bewerber bekannt gegeben, die Festlegung auf die Grundstücke (Losverfahren) erfolgt am Mittwoch, 11. Dezember.