(matz) Ihren Wurm im Main unter der Retzbacher Brücke baden die beiden Sportangler Rainer Daumberger aus Retzbach und Gerd Voigtländer aus Himmelstadt. Ihre Leidenschaft für das Angeln hat sich merklich abgekühlt. Die Gründe: Kaum noch Fische im Fluss auch wegen des Kormorans (siehe Seite 25) und eine verlängerte Schonzeit für Raubfische, in der sie nicht geangelt werden dürfen.
„Die Schonzeit beginnt am 1. Februar und dauerte jahrelang bis 30. April“, erzählt Daumberger. 2009 wurde sie verlängert auf 30. Juni und in diesem Jahr auf 31. Juli, „aber nur für die Sportangler auf der Koppelstrecke 5 am Main zwischen Veitshöchheim und Harrbacher Schleuse“, berichtet Daumberger. Diese Ungerechtigkeit kritisiert Daumberger, der 100 Euro im Jahr für die Angelberechtigungskarte zahlt. „Ich verstehe, dass man Maßnahmen ergreifen muss, um den Fischbestand zu schützen“, sagt Daumberger, „aber dann bitte für alle gleich geltend.“
Dr. Peter Wondrak, Präsident des Fischereiverbandes Unterfranken, und Erwin Ziegler aus Karlstadt, Fischereirechtler in der Koppelstrecke 5 (der Main von Veitshöchheim bis zur Schleuse Harrbach) aus Karlstadt verstehen den Groll der Sportangler.
Ziegler verteidigt die verlängerte Schonzeit. Im Frühjahr werden in den ruhigen Buhnen des Mains Raubfische eingesetzt, um den Fischbestand im Main möglichst im Lot zu halten und dem Angler sein Hobby nicht zu vergällen, wenn er keine Fische fängt, weil der fressgierige Kormoran ihm zuvorgekommen ist. Es sind fangreife Fische, aber auch kleine, die noch Fleisch anfressen sollen. Die großen Fische sind dann schon zu schwer, um leichte Beute für den Vogel zu sein. Erwin Ziegler verspricht aber: „Wir werden uns um eine einheitliche Schonzeit für Raubfische am Main bemühen.“
Stromabwärts auf der Koppelstrecke 4 über Gemünden, Lohr bis zur hessischen Grenze dürfen die Angler schon ab 1. Mai mit einer 80 Euro teuren Jahreskarten ihre Köder auswerfen auf Hechte, Aale, Zander und Welse, berichtet Thomas Hartmann, Vizepräsident des Fischereiverbandes Unterfranken, in Gemünden auf Nachfrage.
Die Kritik des Retzbacher Sportanglers Rainer Daumberger geht aber noch weiter: Fischereirechtler würden vom Boot aus und im Schleusenbereich angeln. Beides ist Sportangler strengstens verboten. Auch gelte für die Fischereirechtler am Main nur eine Schonzeit während des Ablaichens von Februar bis April, dann dürfen sie mit Lebendfisch- oder Kunstköder wieder auf Raubfische gehen. Eine weitere Beschränkung für die Hobbyangler sei die erlaubte Tagesration von zwei Raubfischen (Hecht und Zander), zwei Karpfen und fünf Aalen sowie 15 Rotaugen- oder -federn – Speisefische minderer Qualität.
Als unglücklich bis ärgerlich bezeichnet Fischereiverbandspräsident Peter Wondrak, wenn einige wenige Fischereirechtler demonstrativ vom Boot aus, manchmal noch mit Gästen an Bord, mitten im Fluss angeln, doch rechtlich sei dagegen nichts zu machen.