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Lohr: Antrag zu Photovoltaik in Lohr

Lohr

Antrag zu Photovoltaik in Lohr

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    Die Lohrer Stadtratsfraktion der Grünen hat in einem Antrag die Forderung erhoben, den Ausbau von Photovoltaikanlagen auf Wohnhäusern zu steigern. In Kaufverträgen städtischer Grundstücke soll ab sofort eine Klausel aufgenommen werden, die die Installation einer Photovoltaikanlage auf dem Dach des Neubaus verbindlich festlegt. Das teilt Fraktionsmitglied Mathilde Lembach in einer Pressemeldung der Grünen-Fraktion mit.

    "Größere Kommunen wie Tübingen, Karlsruhe und Würzburg beschreiten diesen Weg der Zusatzvereinbarungen in Kaufverträgen städtischer Grundstücke sehr erfolgreich schon seit Jahren", schreibt Lembach. Der Antrag der Lohrer Grünen-Fraktion lehne sich an das Würzburger Verfahren an und schlage eine abgestufte Vorgehensweise in Abhängigkeit von der Größe der Grundfläche der Gebäude vor: Die Mindestgröße der Kollektoren oder Module soll 25 Prozent der Grundfläche bei Ein- und Zweifamilienhäusern sowie 35 Prozent bei Mehrfamilienhäusern und Nicht-Wohngebäuden betragen. Diese Verpflichtung soll allerdings nicht gelten, wenn im Einzelfall eine Photovoltaikanlage technisch oder wirtschaftlich nicht vertretbar sei.

    Begrünung von Flachdächern

    Auch zum Thema Biodiversität beantragen die Grünen etwas: Eine naturnahe Gestaltung der Gärten, ein wasserdurchlässiger Belag der Stellplätze und die Begrünung von Flachdächern sollen ebenfalls in Kaufverträge aufgenommen werden. "Diese Maßnahmen sichern eine optimale Aufnahmefähigkeit der Böden für Regenwasser auch bei Starkregen und verringern die Gefahr von Überschwemmungen", formuliert Lembach hierzu außerdem. Die Grünen setzen darauf, dass die geforderten neuen Bestimmungen im Falle eines positiven Beschlusses des Stadtrats bereits beim Verkauf der städtischen Grundstücke im neuen Baugebiet in Sendelbach gelten.

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