Icon Menü
Icon Schließen schliessen
Startseite
Icon Pfeil nach unten
Main-Spessart
Icon Pfeil nach unten
Karlstadt
Icon Pfeil nach unten

ARNSTEIN/WÜRZBURG: Arnstein-Tragödie: Bewährungsstrafe für den Vater

ARNSTEIN/WÜRZBURG

Arnstein-Tragödie: Bewährungsstrafe für den Vater

    • |
    • |
    Die Urteilsverkündung am dritten Tag des Prozesses in Würzburg.
    Die Urteilsverkündung am dritten Tag des Prozesses in Würzburg. Foto: Gisela Schmidt

    Das Urteil erging, wie bei deutschen Gerichten üblich, „im Namen des Volkes“: Wegen fahrlässiger Tötung in vier Fällen verurteilte die Erste Strafkammer des Landgerichts Würzburg einen 52-jährigen Familienvater aus Arnstein (Lkr. Main-Spessart) zu eineinhalb Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung. Der Mann ist verantwortlich dafür, dass im Januar sechs junge Leute an einer Kohlenmonoxid-Vergiftung starben. Zwei von ihnen waren seine eigenen Kinder. Für deren Tod wurde er nicht bestraft.

    Mit der Entscheidung fand ein drei Tage dauernder Prozess sein Ende, zu dem Medien aus ganz Deutschland angereist waren; im Zuhörerraum des Schwurgerichtssaals des Strafjustizzentrums drängten sich Familienmitglieder und Freunde der Getöteten. Auch die Bürgermeisterin und der Pfarrer von Arnstein waren dabei.

    "Möglichkeit, das Geschehen zu verarbeiten"

    Das Gericht wisse, dass „das Leid der Betroffenen durch das Urteil nicht gelindert“ werde, sagte der Vorsitzende Richter zu Beginn der Urteilsbegründung. Vielleicht eröffne es ihnen aber „die Möglichkeit, das Geschehen zu verarbeiten“.

    Der Angeklagte sei Täter, weil er „verantwortlich ist für den Tod von sechs Menschen“. Er sei aber auch Opfer, weil er „zwei seiner Kinder verloren“ hat.

    Das Gericht ist überzeugt, dass der Kraftfahrer den Tod der sechs Freunde „durch Fahrlässigkeit verursacht hat“. Der 52-Jährige, der wegen lange zurückliegender Delikte vorbestraft ist, habe gegen „seine Sorgfaltspflichten verstoßen“, als er für einen neu gekauften, nicht für den Betrieb in geschlossenen Räumen geeigneten Generator eine „untaugliche Ablufteinrichtung“ aus Wasserrohren konstruiert hatte, sagte der Vorsitzende. Die Rohrstücke, die die Abgase aus seiner Gartenhütte hätten ausleiten sollen, seien „nicht abgedichtet“ gewesen und hätten wegen unterschiedlicher Durchmesser auch nicht zueinander gepasst. Als sich dann auch noch, vermutlich durch die Vibration des Motors, ein Stück Rohr von dem Stromerzeuger gelöst habe, sei es zu der Katastrophe gekommen.

    Jugendliche hatten 18. Geburtstag gefeiert

    Die sechs Getöteten hatten in der Gartenhütte des Angeklagten den 18. Geburtstag seiner Tochter gefeiert. Nachdem er die Laube für die Party vorbereitet und den Generator eingeschaltet hatte, hatte der 52-Jährige seine Kinder und die Gäste gegen 21.45 Uhr zu dem Gartengrundstück gefahren. Gestorben sind die jungen Leute wahrscheinlich schon zwei Stunden später. Letztes Lebenszeichen ist eine Nachricht, die um 23.24 Uhr vom Handy eines der Feiernden verschickt wurde. Laut Urteil hat sich das tödliche Kohlenmonoxid sehr rasch in der 48 Quadratmeter großen Hütte verbreitet. „Das ging so schnell, dass keiner mehr ins Freie gelangen konnte“, sagte der Vorsitzende Richter. Am nächsten Tag fand der Angeklagte die sechs Toten.

    Journalisten warten vor dem Saal des Landgerichts
    Journalisten warten vor dem Saal des Landgerichts Foto: Gisela Schmidt

    Die Staatsanwaltschaft hatte für den 52-Jährigen, der zu Beginn der Verhandlung ein Geständnis abgelegt und sich bei den anderen Eltern entschuldigt hatte, eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung gefordert. Ein Elternpaar, dessen Sohn in der Laube gestorben ist und das im Prozess als Nebenkläger auftrat, schloss sich dieser Forderung an.

    "Wenn ich es ändern könnte, würde ich es tun."

    Ein Vater, der seinen Sohn verloren hat und der ebenfalls Nebenkläger war, wollte den Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt sehen. Die beiden Verteidiger des Kraftfahrers plädierten dafür, ihren Mandanten zwar der fahrlässigen Tötung schuldig zu sprechen, ihn aber nicht zu bestrafen.

    In seinem letzten Wort hatte der Familienvater mit tränenerstickter Stimme gesagt, was am 28. Januar in seiner Laube geschehen ist, tue ihm unendlich leid. „Wenn ich es ändern könnte, würde ich es tun.“

    Es wird damit gerechnet, dass das Urteil rechtskräftig wird.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden