Recht heftig ging es in der jüngsten Sitzung des Stadtrates von Arnstein zu. Grund dafür waren einmal mehr Bauanträge, die umfangreiche Befreiungen von den Festsetzungen des gültigen Bebauungsplans zur Folge hätten. Insbesondere ging es um ein Dreifamilienhaus in Schwebenried und ein Einfamilienhaus am Arnsteiner Sonnenhügel.
"Diese Forderungen sind hochgradig frech und es wurde dazu nicht einmal eine Bauvoranfrage gestellt", schimpfte Stadtrat Martin Fischer, der als Unternehmer mit Fragen zum Baurecht vertraut ist. Was war los? In Schwebenried soll im Geltungsbereich des Bebauungsplans "Neue Schule" ein Dreifamilienhaus entstehen. Dafür möchten die Bauwerber den Grenzabstand der Garage von den festgesetzten fünf Metern auf 1,64 bis 2,63 Meter verringern. Weiterhin ist geplant die Baugrenze für das Wohnhaus um zwei, die für die Garage gar bis vier Meter zu überschreiten. Es soll eine Stützmauer von bis zu drei Metern hochgezogen werden – zulässig ist ein halber Meter. Zu guter Letzt ist ein Pultdach anstelle der vorgeschriebenen Sattel- oder Walmdächer vorgesehen. Im näheren Umfeld befinden sich ausschließlich Wohnhäuser mit Walm- und Satteldächern.
Stadtrat Fischer und sein Kollege Johannes Keidel bemängelten, dass angesichts der massiven Änderungswünsche keine Bauvoranfrage oder ein Vorgespräch beim Bauamt stattgefunden habe. "Wir müssen künftig mit Befreiungen zurückhaltender sein, es wird derzeit alles ausgereizt, was nur möglich erscheint." Keidel meinte, er könne sich nicht vorstellen, dass das Landratsamt diesen Bauantrag genehmigen könnte. Letztendlich wurde das gemeindliche Einvernehmen bei drei Ja-Stimmen mehrheitlich verweigert.
Bauvoranfrage für Grundstück ohne Erschließung und Zufahrt
Anders ist die Situation bei einer Bauvoranfrage für den Arnsteiner Sonnenhügel. An einem Ende des Grundstücks steht bereits ein Wohnhaus, im hinteren Bereich eines inzwischen geteilten Geländes soll nun ein weiteres gebaut werden. Nach Ansicht des städtischen Bauamts ist eine Bebauung aktuell nicht möglich, weil der Bebauungsplan dafür keine Baugrenze vorsieht, das Grundstück nicht erschlossen ist und auch keine Zufahrt vorhanden wäre. Um die Bebauung zu ermöglichen, müsste der Bebauungsplan auf Kosten der Antragstellerin geändert werden. Auch hier gab es keine Zustimmung des Stadtrats.
Problemlos hingegen wurden der Teilabbruch und Wiederaufbau eines Carports in Müdesheim und die Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses mit dem Anbau eines Jugendtreffs akzeptiert. Auch gegen die Bauleitplanung der Gemeinde Hausen gab es keine Einwände. Dort ist die Änderung des Flächennutzungsplans vorgesehen.
Arnstein macht Verlust mit Baugebiet
Viel Aufwand, aber uneingeschränkte Zustimmung gab es bei der Bauleitplanung für die Einbeziehungssatzung "Kfz-Werkstatt Müdesheim". Die bestehende Werkstatt soll erweitert werden, was die Einbeziehungssatzung nötig macht. Der Stadtrat beriet über die Stellungnahmen der betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie Bürger. Massive Einwände gab es von keiner Seite, es wurde aber auf der Einhaltung der Vorgaben für Naturschutz, Hochwasserschutzes sowie Wasserversorung und Abwasserbehandlung bestanden. Einwände von Bürgern lagen nicht vor. Der Stadtrat billigte die Satzung und beschloss die zeitlich reduzierte Auslegung.
Nach dem offiziellen ersten Spatenstich im erweiterten Neubaugebiet "Sichersdorfer Berg" wurden jetzt die Grundstückspreise verbindlich festgelegt. Demnach kostet ein Quadratmeter Bauland dort 280 Euro für Einfamilienhäuser und 292 Euro für Mehrfamilienhäuser. Außerdem gilt ein Baugebot innerhalb von fünf Jahren, wobei eine Verlängerung von weiteren zwei Jahren nicht ausgeschlossen wird. Bauamtsleiter André Danz wies darauf hin, dass die Stadt Arnstein trotz dieser Preise ein Defizit von etwa 700.000 Euro macht. Die Grundstückspreise enthalten aber die kompletten Erschließungskosten.