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Aschaffenburg/Karlsruhe: Aschaffenburger Sexualverbrecher: Urteil ist rechtskräftig

Aschaffenburg/Karlsruhe

Aschaffenburger Sexualverbrecher: Urteil ist rechtskräftig

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    Jürgen R. vor seiner Verurteilung in Aschaffenburg
    Jürgen R. vor seiner Verurteilung in Aschaffenburg Foto: Nicolas Armer, dpa

    Der Fall sorgte bundesweit für Aufsehen: Im Mai 2018 wurde Jürgen R. vom Landgericht Aschaffenburg zu lebenslanger Haft verurteilt – 30 Jahre nach seiner Tat. Nach Überzeugung der Richter hat der heute 57-Jährige im Januar 1988 eine junge Frau brutal vergewaltigt, mehrfach mit einem Schraubenzieher auf sie eingestochen und die Totgeglaubte dann in einem Waldstück bei Aschaffenburg unter Laub vergraben, um die Vergewaltigung zu vertuschen. Erst Ende 2017 war R. aufgrund neuer Analysetechniken, mit der eine alte DNA-Spur ausgewertet werden konnte, ins Visier der Ermittler geraten. Wenige Tage nach dem Urteil ging R. in Revision. Diese wurde am Mittwoch vom Bundesgerichtshof (BGH) verworfen. Das bestätigte der Anwalt des Opfers, Christoph Jahrsdörfer, auf Anfrage dieser Redaktion.

    "Ich kann nur sagen: Ich habe lebenslang."

    Das Opfer von Jürgen R. am Mittwoch vor dem BGH in Karlsruhe

    Es sei äußerstes Glück gewesen, dass damals nicht noch Schlimmeres passiert sei, sagte der Vorsitzende Richter Rolf Raum bei der Verkündung der Entscheidung in Karlsruhe. Der Vertreter der Bundesanwaltschaft hatte dafür plädiert, das Aschaffenburger Urteil zu bestätigen. Dass sich der BGH überhaupt in einer Hauptverhandlung mit der Sache beschäftigt hat, ist nicht alltäglich: Laut Webseite des BGH werden in Strafsachen nur fünf Prozent der Revisionen "aufgrund einer Hauptverhandlung durch Urteil entschieden". Gestört hatten sich die Karlsruher Richter laut Jahrsdörfer daran, dass im Urteil des Landgerichts Aschaffenburg nicht noch einmal explizit darauf hingewiesen worden sei, dass sich die lange Zeit zwischen Tat und Urteil strafmildernd ausgewirkt habe.

    Jahrsdörfers Mandantin, die als Nebenklägerin anwesend war, sagte, sie würde sich "einfach gut fühlen, wenn er ordentlich bestraft wird". "Ich kann nur sagen: Ich habe lebenslang", so die heute 53-Jährige. Die Teilnahme am Prozess sei für sie ein weiterer Schritt, das Durchlittene zu verarbeiten, erklärte ihr Anwalt Jahrsdörfer.

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