Icon Menü
Icon Schließen schliessen
Startseite
Icon Pfeil nach unten
Main-Spessart
Icon Pfeil nach unten
Karlstadt
Icon Pfeil nach unten

Karlstadt: "Aus allen Wolken gefallen": Karlstadter befreien Zweitwohnung nicht vom Rundfunkbeitrag und zahlen fast 600 Euro nach

Karlstadt

"Aus allen Wolken gefallen": Karlstadter befreien Zweitwohnung nicht vom Rundfunkbeitrag und zahlen fast 600 Euro nach

    • |
    • |
    Ein Ehepaar mit Zweitwohnsitz in Karlstadt musste fast 600 Euro Rundfunkgebühren nachzahlen, weil es sich nicht aktiv von der Beitragspflicht befreien ließ. (Symbolbild)
    Ein Ehepaar mit Zweitwohnsitz in Karlstadt musste fast 600 Euro Rundfunkgebühren nachzahlen, weil es sich nicht aktiv von der Beitragspflicht befreien ließ. (Symbolbild) Foto: Ulrich Schepp

    Wer einen Wohnsitz anmeldet, zahlt seit 1976 seine Rundfunkgebühren an die Gebühreneinzugszentrale (GEZ), seit der Umbenennung im Jahr 2013 an den Beitragsservice. Vorsicht ist hierbei geboten, wenn zusätzlich zur Erstwohnung eine Nebenwohnung angemeldet wird. Einem Ehepaar mit Zweitwohnsitz in Karlstadt war nicht bewusst, dass man sich von der Beitragspflicht für die Nebenwohnung aktiv befreien muss – und zahlte dafür jetzt die Quittung. Bundesweit sind die beiden mit ihrem Versäumnis nicht allein.  

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden