Wer einen Wohnsitz anmeldet, zahlt seit 1976 seine Rundfunkgebühren an die Gebühreneinzugszentrale (GEZ), seit der Umbenennung im Jahr 2013 an den Beitragsservice. Vorsicht ist hierbei geboten, wenn zusätzlich zur Erstwohnung eine Nebenwohnung angemeldet wird. Einem Ehepaar mit Zweitwohnsitz in Karlstadt war nicht bewusst, dass man sich von der Beitragspflicht für die Nebenwohnung aktiv befreien muss – und zahlte dafür jetzt die Quittung. Bundesweit sind die beiden mit ihrem Versäumnis nicht allein.
Karlstadt