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Oberndorf: Autobahnlärm in Bischbrunn und Oberndorf liegt weit unterhalb der zulässigen Grenzwerte

Oberndorf

Autobahnlärm in Bischbrunn und Oberndorf liegt weit unterhalb der zulässigen Grenzwerte

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    Bischbrunns neuer Gemeinderat Edmund Väth (Mitte) wurde am Dienstag von Bürgermeisterin Agnes Engelhardt vereidigt. Mit im Bild zu sehen ist der zweite Bürgermeister Horst Wiesmann.
    Bischbrunns neuer Gemeinderat Edmund Väth (Mitte) wurde am Dienstag von Bürgermeisterin Agnes Engelhardt vereidigt. Mit im Bild zu sehen ist der zweite Bürgermeister Horst Wiesmann. Foto: Ernst Dürr

    Nach dem Wegzug von Gemeinderätin Petra Schwab rückt Edmund Väth in den Bischbrunner Gemeinderat nach. Er gehörte dem Gemeinderat zuvor bereits zwei Perioden an. Einmütig stimmte das Ratsgremium zu Beginn der jüngsten Sitzung dem Wechsel zu. Väth rückt außerdem für die ausgeschiedene Kollegin in den Rechnungsprüfungsausschuss nach.

    Überrascht waren einige Räte vom Ergebnis eines Lärmgutachtens, das im Auftrag der Gemeinde im Zeitraum vom 9. bis 30. Mai durchgeführt wurde. Anlass waren Beschwerden aus der Bevölkerung über die Geräuschimmissionen nach Abschluss des sechsspurigen Ausbaus. Dabei wurden an den drei Messpunkten Schulstraße, Steinbruchweg und Brunnenstraße Langzeitschallpegelmessungen vorgenommen.

    Karl-Heinz Meyer vom beauftragten Büro Wölfel Engineering aus Höchberg erläuterte dem Gemeinderat sowohl die Messungen als auch die Plausibilitätsüberprüfung der Planfeststellung. "Selbst bei verdoppeltem Lärm der Autobahn lägen Sie immer noch unter den Grenzwerten", so der Experte. Die Messungen stimmten mit den von der Autobahn rechnerisch ermittelten Werten relativ gut überein, so dass der Gutachter auch an der Planung selbst keine Fehler erkannte.

    Im Rat hatte man höhere Werte vermutet. Bürgermeisterin Agnes Engelhardt freute sich dennoch, dass die Gemeinde nun Gewissheit habe, dass der Lärm unterhalb der Grenzwerte sei. Gefühlt sei für viele die Belastung gestiegen, da es vor dem Ausbau noch ruhiger gewesen sei.

    Leinenpflicht für Kampfhunde ab September

    Im zweiten Anlauf beschloss der Rat mit 9:2 Stimmen eine Verordnung über das freie Umherlaufen von großen Hunden und Kampfhunden. Laut Helmut Fuchs, Geschäftsstellenleiter der Verwaltungsgemeinschaft Marktheidenfeld, haben die anderen Gemeinden bereits seit längerer Zeit eine solche Hundehaltungsverordnung, die in der Praxis sehr unproblematisch sei. Die Verwaltung empfehle daher den Erlass. Gefährdungen sollen damit möglichst ausgeschlossen werden und präventiv Beißattacken oder Ängste verhindert werden. Das Satzungsmuster sei von Fachleuten auf Basis der Rechtsprechung erarbeitet.

    Ab 1. September gilt nun für Kampfhunde eine Leinenpflicht im gesamten Gemeindegebiet. Verstöße können mit Geldbuße belegt werden. Die Leine muss reißfest sein und darf nicht länger als drei Meter sein. Sogenannte große Hunde ab 50 cm Schulterhöhe müssen im Bereich der bebauten Ortsteile angeleint sein. Grundsätzlich gibt es bei der Leinenpflicht verschiedene Ausnahmen, etwa für Hütehunde oder Diensthunde. Gemeinderat Gert Günzelmann regte an, dass auch Jagdhunde im Einsatz dazu gehören sollen.

    Aus Spielplätzen müssen alle Hunde angeleint werden

    Auf Vorschlag von drittem Bürgermeister Thomas Fuhrmann wird der Verordnung zur Orientierung für die Hundehalter eine Karte als Anlage beigefügt. Kinderspielplätze und Bolzplätze dürfen Kampfhunde und große Hunde auch angeleint nicht betreten. Für diese Bereiche soll das auch für kleinere Hunde gelten, war sich das Gremium einig. Das soll durch entsprechende Schilder an diesen Plätzen dokumentiert werden, da die Verordnung sich nicht auf kleinere Hunde beziehen darf.

    Gegen eine Stimme abgelehnt wurde eine Bauvoranfrage eines Kaufinteressenten zur Nutzungsänderung von einem ehemaligen Militärgelände in der Gemarkung Bischbrunner Forst, Flurnummer 19/1, zu einem Forstbetrieb mit Imkerei mit zwei Wohnungen. Hier hatte es bereits im Jahr 2017 einen Bauantrag zu einer Nutzungsänderung als Wandergaststätte und Wohnung gegeben, der 2019 zurückgenommen worden war.

    Im Außenbereich ist ein Vorhaben nur zulässig, wenn die ausreichende Erschließung gesichert ist. Das betreffende Gelände wird von der Gemeinde nicht mit Trinkwasser versorgt. Ebenso ist nicht gesichert bekannt, ob dies durch einen Brunnen erfolgt. Der gleiche Sachverhalt gilt auch für die Abwasserentsorgung. Die Zufahrt erfolgt über einen Forstweg von der Staatsstraße, der im Landkreis Aschaffenburg liegt. Der Verwaltung ist nicht bekannt, ob er öffentlich gewidmet ist.

    Bürgerversammlung am 9. September

    Zu den geplanten Urnenerdgräbern im Oberndorfer Friedhof läuft die Ausschreibung, gab die Bürgermeisterin bekannt. Auf beiden gemeindlichen Friedhöfen wurde die Grabmalprüfung abgeschlossen. Der Baubeginn für das Bischbrunner Feuerwehrhaus wird Mitte August sein. Noch immer sucht die Gemeinde eine Reinigungskraft für die Turnhalle in Oberndorf mit einem Aufwand von sieben Stunden pro Woche. Für Freitag, 9. September, ist eine Bürgerversammlung geplant.

    Thomas Fuhrmann regte an, dass die Gemeinde erneut das Thema Radwege angehe. Da bis Ende Juli noch ein Portal des Landkreises aktiv sei, bei dem sich Bürger melden können, wo Radwege fehlen, solle man eine Optimierung Richtung Marktheidenfeld vorschlagen. Zudem solle ein Fernradweg von Marktheidenfeld nach Aschaffenburg durch den Spessart befürwortet werden. Bisher führen Radwege hier nur am Main entlang. Fuhrmann verwies dabei auf eine aktuelle Ankündigung von Ministerpräsident Söder, dass Radwege verstärkt parallel zu Staatsstraßen gefördert werden sollen.

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