Ohne Gegenstimmen beschloss der Eußenheimer Gemeinderat, die seit mehr als 19 Jahren geltenden Hebesätze weiterhin beizubehalten. Demnach gilt bei der Grundsteuer A (Landwirtschaft) ein Hebesatz von 490 Prozent und bei der Grundsteuer B (Baugrundstücke) ein Hebesatz von 380 Prozent. Bürgermeister Achim Höfling erläuterte hierzu, dass eine öffentliche Bekanntmachung schriftliche Bescheide ersetzt. Voraussetzung ist allerdings, dass – so wie geschehen – keine Änderung von Messbetrag/Hebesatz erfolgt und dies vom Gemeinderat so beschlossen wird. Dieser Beschluss beinhaltet auch die öffentliche Bekanntmachung.
Hundsbach