Wie viel Wohnnutzung darf in einem Gebäude im Gewerbegebiet sein? Der Partensteiner Gemeinderat hat die nachträglich beantragten Änderung der Bauleitplanung im Gewerbegebiet Schneid für das von Parasca Schmidt errichtete Gebäude mit drei Wohnungen in der Von-Kießling-Straße 9 einstimmig abgelehnt.
Die Gemeinde sollte eine Änderung des Bebauungsplanes des Gewerbegebietes einleiten und den östlichen Bereich als Mischgebiet festsetzen lassen, um die Probleme mit der Baugenehmigung zu lösen.
Tekturantrag abgelehnt
Auch stellte die Bauherrin einen Tekturantrag auf Neubau einer Lagerhalle mit Hausmeisterwohnung und Sandbox. Beide Anträge hat der Gemeinderat einstimmig abgelehnt, wie auch die gewünschten Befreiungen vom Bebauungsplan. Lediglich der Überschreitung der Baugrenze im Bereich der Außentreppe wurde bei zwei Gegenstimmen zugestimmt.
Bürgermeister Stephan Amend schilderte den Sachverhalt des umstrittenen Bauprojekts und des Gewerbegebietes. Die Gemeinde Partenstein hat im Jahr 2010 Teilflächen des ehemaligen Geländes der Pappenfabrik Keppler erworben, um dort eigene Gewerbeflächen zu erschließen und bereitzuhalten.
In den Vorgesprächen des Bauleitplanverfahrens »Gewerbegebiet Schneid« als auch im Verfahren selbst wurde eine Einteilung des Gewerbegebietes in verschiedene Zonen gefordert, um dem Schutzstatus der umliegenden Wohnbauflächen im Osten und Südosten gerecht zu werden.
Dieser Bereich ist im Flächennutzungsplan der Gemeinde Partenstein als Mischgebietsfläche ausgewiesen, auch die Wohnbauflächen im Südosten des Gewerbegebietes sind im Bebauungsplan An der Reichengrundstraße als Mischgebiet festgesetzt.
Schadensersatzanspruch droht
Die Zonierung erfolgte in drei Bereiche - einem Gewerbegebiet im Bereich der noch bestehenden Keppler-Hallen sowie in zwei beschränkte Gewerbegebiete im vorderen Bereich des Areals, wo das Schmidt-Gebäude steht.
Begründet wird die Ablehnung einer Änderung von der Gemeinde damit, dass bei einer Umwandlung der Gewerbegebietszonen in ein Mischgebiet zusätzliche Schutzmaßnahmen gegenüber den Anwesen im benachbarten Mischgebiet sehr wahrscheinlich wären. Die Betriebe, die nachbessern müssten, könnten Schadensersatzansprüche gegen die Gemeinde Partenstein geltend machen.
Beim bereits errichteten Schmidt-Bau war am 24. September bei einer Baukontrolle die abweichende Bauausführung und Nutzung festgestellt worden. Das Landratsamt Main-Spessart als Baugenehmigungsbehörde hat den Weiterbau eingestellt und eine Nutzungsuntersagung angedroht.
Das Landratsamt vertrete die Auffassung, dass die Wohnnutzung auf dem fraglichen Grundstück über die genehmigte Hausmeisterwohnung hinaus nicht zulässig sei, berichtete Bürgermeister Stephan Amend im gemeinderat. Begründung: Der Bebauungsplan Schneid setze als Art der baulichen Nutzung ein Gewerbegebiet fest.
Parasca Schmidt habe wegen der von den eingereichten Plänen abweichenden Bauausführung und wegen der Wohnnutzung des bereits errichteten Gebäudes einen Tekturantrag auf Neubau einer Lagerhalle mit Hausmeisterwohnung und Sandbox eingereicht.
Der ursprüngliche Bauantrag sah neben der Lagerhalle Büro- und Aufenthaltsräume im Erdgeschoss vor sowie eine kleinere Hausmeisterwohnung im Obergeschoss (OG). Der Tekturantrag umfasst die zwischenzeitlich errichteten Wohnungen (eine Hausmeisterwohnung im Erdgeschoss und zwei Bereitschaftsappartements im Obergeschoss) sowie einen Aufenthaltsraum, einen Hausanschlussraum und einen Dusch- und Umkleideraum vor.
Zudem grenzt die Abstell- und Lagerhalle direkt an das Gebäude an. Die Sand- und Kiesboxen sind aus Lärmschutzgründen nun nicht mehr außen, sondern in der Lagerhalle untergebracht und folglich geschlossen überdacht.