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Begehren als unzulässig abgelehnt

Karlstadt

Begehren als unzulässig abgelehnt

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    Zellingen (KA) Als unzulässig lehnte der Zellinger Gemeinderat am Dienstag das Bürgerbegehren für niedrigere Abwassergebühren ab. 2435 Bürger unterschrieben für eine Neukalkulation mit 4,5 statt sechs Prozent kalkulatorischem Zinssatz. Dr. Burkard Hohmann, der Rechtsanwalt der Gemeinde, erklärte: "Das Bürgerbegehren ist in dieser Form unzulässig."

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