Die Stadt Arnstein wird digital. Judith Gerlach, Bayerns Staatsministerin für Digitales, hat im Rahmen des Programms "Digitales Rathaus" einen Förderbescheid über 20.000 Euro vergeben, mit dessen Hilfen Online-Dienstleistungen in der kommunalen Verwaltung ausgebaut werden können.
Gerlach betonte bei der Übergabe: "Unsere bayerischen Kommunen sind hochmoderne Dienstleister für die Bürgerinnen und Bürger. Und genauso selbstverständlich, wie man heute schon per Mausklick im Internet einkaufen oder eine Reise buchen kann, wird man künftig auch seine Behördengänge online erledigen können. Es freut mich deshalb sehr, dass die bayerischen Kommunen ihre Serviceangebote zunehmend digitalisieren. Von der Anmeldung bei der Kita bis zum Antrag auf Pflegegeld - solche Services werden künftig bequem online erledigt werden können. Das unterstützen wir sehr gerne."
Ein wesentlicher Baustein der Verwaltung
Im Zuge der Übergabeveranstaltung betonte Bürgermeister Franz-Josef Sauer: "Ein wesentlicher Baustein unserer Rathausverwaltung ist unser Digitalisierungskonzept. Nach der erfolgten Glasfaser-Anbindung und der gesamten Umstellung der IT Struktur freuen wir uns nun darauf, dass wir für unsere Bürger wichtige Dienste über den digitalen Zugang ermöglichen können. Persönlich und im Namen des Stadtrates bedanke ich mich bei unserer Staatsministerin Judith Gerlach für die Unterstützung und Förderung. Bedanken möchte ich mich auch bei allen Mitarbeitern unserer Verwaltung, die am Digitalisierungsprozess in unserem Rathaus mitwirken."
Mit dem Programm "Digitales Rathaus" unterstützt der Freistaat die bayerischen Gemeinden, Landkreise und Bezirke bei der Bereitstellung von neuen Online-Diensten. Für das seit Oktober 2019 laufenden Förderprogramm stehen insgesamt 42,68 Millionen Euro bereit.
Gemeinden, Zusammenschlüsse von Gemeinden sowie Gemeindeverbände im Freistaat Bayern können diese Zuschüsse im Rahmen des Förderprogramms für die erstmalige Bereitstellung von Online-Diensten erhalten. Mit dem "Digitalen Rathaus" leistet der Freistaat Bayern einen wesentlichen Beitrag zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes im kommunalen Bereich.
Weiterführende Informationen zum Förderprogramm sowie der Förderantrag stehen im Internet zur Verfügung unter: www.digitales-rathaus.bayern.