"Es gibt keinen falscheren Ort für meinen Mandanten als die Justizvollzugsanstalt". Vehement widersprach der Verteidiger eines 23-jährigen Mannes dem Antrag des Staatsanwaltes, der den Angeklagten gerne für drei Jahre hinter Gittern gesehen hätte. Er war wegen vier Straftaten, alle im Vollrausch begangen, angeklagt. Schließlich erhielt der Mann eine einjährige Bewährungsstrafe.
Gemünden