Am 3. September 2017 verlängerte sich Johanna Fikus' Leihvertrag über den von ihr genutzten Rollator über fünf weitere Jahre. Am 14. Dezember starb die Karlstadterin im Alter von 90 Jahren. Den Rollator holte das Sanitätshaus im Karlstadter Altenheim, in dem Fikus zuletzt gelebt hatte, ab. Bald darauf jedoch wunderten sich Anita Beckstein, Nichte der Verstorbenen, und ihr Mann Thomas Kirsch über eine Rechnung. Das in Lauf (Mittelfranken) lebende Paar sollte die volle Leihgebühr für den bis 2022 geliehenen Rollator zahlen.
Ein Telefonat mit dem Sanitätshaus habe keine Klärung gebracht. Der Inhaber des Sanitätshauses sei barsch und „unverschämt“ gewesen. „Er hat gleich mit seinem Anwalt und dem Inkassobüro gedroht“, berichtet Beckstein. Den Leihvertrag mit der Laufzeit von fünf Jahren habe er nicht vorlegen können, so Beckstein.
Fällige Pauschale
Der Inhaber des Sanitätshauses schildert den Vorgang anders. Zuerst habe er einen „unschönen Brief“ von Fikus' Nachkommen erhalten, in dem ihm vorgeworfen worden sei, er wolle „mit Toten Geld machen“. Er habe daraufhin versucht, in einem Anruf zu erklären, dass die Rechnungsstellung vom September eben etwas spät erfolgt sei und sich unglücklicherweise mit dem Tod der Tante überschnitten habe. Die Leihe des Rollators verlängere sich nach fünf Jahren automatisch, dann werde die auf dem mit Johanna Fikus geschlossenen Hilfsmittelvertrag basierende Pauschale fällig.

Anita Beckstein geht es dabei weniger um die Gebühr von 90 Euro – die erhält sie von der Privatversicherung zurück. Sie wundert sich über das Prinzip, die volle Leihgebühr für fünf Jahre für ein Gerät zahlen zu müssen, das nur drei Monate lang benutzt wurde. Ein Zeitungsabo beispielsweise lasse sich im Todesfall kurzfristig kündigen. Und sie ärgert sich über den unsensiblen Ton des Sanitätshauses. Letztlich hat Beckstein den Betrag aber gezahlt – um des lieben Friedens Willen. „Die 90 Euro waren ja nicht das Problem. Ich bin dann davon ausgegangen, dass es schon seine Richtigkeit hat.“
Festgelegte Zeiträume
Rollatoren sind für viele eingeschränkt mobile Menschen eine große Hilfe. Es liegt in der Natur der Sache, dass darunter viele ältere Menschen sind. Die Pressestelle der AOK bestätigt, dass Rollatoren „üblicherweise für einen Zeitraum von fünf Jahren verliehen“ werden. Dabei fällt für gesetzlich Versicherte einmalig eine gesetzliche Zuzahlung von zehn Euro an. Eine vorherige Rückgabe ist ohne weitere Kosten möglich. Die Leihdauer sei für verschiedene Hilfsmittel pauschal festgelegt, bei einem Badewannenlift betrage sie ein Jahr, bei einem Pflegebett zwei Jahre, bei einem Rollstuhl oder Rollator eben fünf Jahre.
Zurückgegebene Rollatoren werden normalerweise nach einer gründlichen Generalüberholung anderen Versicherten zur Verfügung gestellt. Anita Beckstein fragte, ob ihr der Rollator – den sie nicht benötigt – zusteht, weil sie ja bereits dafür gezahlt hat. Um weitere Streitereien zu vermeiden, sicherte ihr das Sanitätshaus zu, dass sie das Gerät jederzeit wieder abholen könne – obwohl der Hilfsmittelvertrag eigentlich eine Weitergabe an Dritte untersagt. Nun überlegt Johanna Fikus' Nichte, das Gerät bis Leihende 2022 Bedürftigen oder vielleicht dem Altenheim zur Verfügung zu stellen.