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Gemünden: Brandstiftung: Ehemals Alkoholkranker Mann verstieß gegen Auflagen der Führungsaufsicht

Gemünden

Brandstiftung: Ehemals Alkoholkranker Mann verstieß gegen Auflagen der Führungsaufsicht

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    Das Amtsgericht Gemünden.
    Das Amtsgericht Gemünden. Foto: Benjamin Brückner

    Dass eine Bewährungsstrafe kein versteckter Freispruch ist, der lediglich ein paar Auflagen beinhaltet, musste jetzt ein 35-jähriger Handwerker aus dem Raum Lohr erfahren. Er hatte gegen Weisungen der Führungsaufsicht verstoßen. Deshalb verurteilte ihn jetzt Strafrichterin Kristina Heiduck jetzt zu einer Geldstrafe von 3000 Euro (60 Tagessätze zu 50 Euro).

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