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Brief an die Lokalredaktion: Weniger Lebensqualität

Gemünden

Brief an die Lokalredaktion: Weniger Lebensqualität

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    Jetzt hat der Wahnsinn nun auch in Gemünden Einzug gehalten. Große Hunde müssen an die Leine.

    Man darf ja einmal gespannt sein auf den genauen Wortlaut dieser neuen Verordnung. Fest steht allerdings, dass die Hysterie der Bevölkerung gegenüber uns Hundehaltern damit noch zuneh- men wird, sozusagen in die zweite Runde geht.

    Dass sich bisher nicht jeder Hundehalter an die "Spielregel" gehalten hat, die eigentlich für jeden (nicht nur für die Großen) Hund gelten sollten, ist mir durch- aus bewusst. Eigentlich sollte es selbstverständlich sein, seinen Hund in der Stadt anzuleinen, ihn herbeizurufen oder abzulegen (Platz machen lassen), wenn außerorts Jogger oder Fahrrad- fahrer entgegenkommen. Eigent- lich. Jetzt brauchen wir hierfür also eigens eine Verordnung. Nur, glauben Sie wirklich, dass die Leute, die sich bisher nicht darum gekümmert haben, nun plötzlich aufgrund dieser Verordnung die Erleuchtung bekommen? Und glauben Sie wirklich, dass ein um- her streunender Hund dann keine Fahrradfahrer mehr beißt, nur weil es diese Verordnung gibt? Wie viele Delikte gegen die kör- perliche Unversehrtheit, ausgelöst durch einen Hundebiss eines über 50 Zentimeter großen Hundes hat es denn in den letzten Jahren ge- geben? Mir ist seit Anfang 1997 nur dieser eine Fall bekannt.

    Mit dieser Verordnung wird nichts anderes versucht, als die Bevölke- rung in einem Gefühl der Sicher- heit zu wiegen. Ich sage bewusst "Gefühl", denn in Richtung Sicher- heit bewegen wir uns mit dieser Verordnung nicht. Hier wird eine Kollektivhaftung für alle Hunde- halter ausgesprochen, die von einer Ignoranz der gesamten Prob- lematik gegenüber zeugt, wie sie deutlicher nicht sein kann. Die Bayrische Staatsregierung hat im Jahre 1992 eine Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivi- tät und Gefährlichkeit (sog. Kampf- hundeverordnung) erlassen. Hierin ist unter anderem auch geregelt, welche Hunde in Kategorie I oder II fallen. Erlaubnisbehörde ist in jedem Fall die Gemeinde, also hier die Stadt Gemünden. Wie kann es dann sein, dass es keine Erkennt- nisse über den Bestand an "Kampf- hunden" im Stadtgebiet gibt?

    Weiterhin hat die Bayerische Staatsregierung den Kommunal- behörden eine wunderschöne Ver- ordnung in die Hände gegeben, das LSTVG. Hier findet man eigentlich alles, was man als Ver- waltungsbeamter braucht, um gegen Hunde und Hundehalter vorzugehen. ABER: immer auf den Einzelfall bezogen, dass ist der große Unterschied. Hier kann ein Leinenzwang auferlegt werden, ein Maulkorbzwang, usw. usw. Es sind hier keine Grenzen gesetzt.

    In wie vielen Fällen hat denn die Stadt Gemünden in den letzten Jahren solche Maßnahmen erlas- sen? Sind das wirklich so viele? Haben wir denn dann eine solche neue VO wirklich nötig?

    Jeder Beißunfall ist ein Beißunfall zu viel, keine Frage. Dies soll auch von meiner Seite nicht verharm- lost werden. Aber durch eine sol- che VO wird keine Prävention er- zeugt. Echte Prävention setzt einen größeren Arbeits- und Ver- waltungsaufwand voraus, als eine VO zu erlassen. Gedankenbeispie- le, ausgelöst durch die Ereignisse des vergangenen Jahres, sind zur Genüge vorhanden.

    Abschließend habe ich noch ein paar Fragen, die vielleicht über- flüssig sind, weil ich den genauen Wortlaut der VO noch nicht kenne. Aber erlauben Sie mir trotzdem etwas Polemik. Wenn ich mit den Teilnehmern meines Hun- dekurses (abgehalten vom Schäfer- hundeverein Gemünden) vom Hundeplatz in die Stadt gehen will, was seit etwa fünf Jahren zu unserem Standardprozedere ge- hört, bekomme ich dann die Aus- nahmegenehmigung von der Stadt Gemünden, wenn ich mich mit den Leuten am Parkplatz Linden- wiese treffe? Denn wenn ich über das Brückchen gehen möchte, gehe ich ja fast an der Grenze eines Spielplatzes vorbei. Oder muss ich mich mit einem Körmaß ausrüsten; die "genehnigungsfrei- en" Hunde dürfen linksherum lau- fen, der Rest muss einen anderen Weg gehen  .  .  .

    Und wenn ich mit einem meiner Hunde einmal spielen möchte (auch ich bin betroffen, ich habe sogar zwei Hunde über 50 Zenti- meter, einer davon ist sogar ein Rottweiler, also ein besonders ge- fährlicher Hund, will man der Volks- meinung Glauben schenken  .  .  .), oder er einfach mal herumtollen will, muss ich dann wirklich in das Hoheitsgebiet einer anderen Stadt wechseln?

    Für mich ist die Lebensqualität in Gemünden auf jeden Fall wieder um ein paar Stufen in den Keller gefallen. Ich kann nur darauf bauen, dass die Bürger Gemün- dens besser differenzieren können als unser Stadtrat.

    Matthias Barsch
    Untere Spessartstr. 4
    Langenprozelten

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