Zum Artikel vom 4. Oktober erreichte die Redaktion folgende Zuschrift:
Barrierefrei bedeutet, dass man barrierefrei auf den Bahnsteig gelangt, in den Zug gelangt und aussteigen kann. Barrierefrei ist Bahnsteig 1 u. 2, da der Bahnsteig auf 0,55 m Bahnsteighöhe ab Schienen-Oberkante (SO) erhöht wird (lediglich zur Nutzung für die Erfurter Bahn Gemünden – Meiningen). Wird der Bahnsteig 1 und 2 die benötigte barrierefreie Breite aufweisen? Wie wird der barrierefreie Aus- und Eingang von der Bahnsteigseite in das Bahnhofsgebäude konkret ausgeführt? Wie wird der barrierefreie Zu- und Ausgang zum Bahnhofsgebäude von der Bahnhof-Vorplatzseite umgesetzt? Was wird aus Bahnfahrkartenverkaufsschalter, Café, Buchhandlung, Gastronomie und aus dem gesamten denkmalgeschützten Bahnhofsgebäude? Etwa 1200 Quadratmeter stehen leer?