Ab diesem Dienstag, 18. Februar, können die Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl nur noch persönlich bei der Stadt Lohr beantragt und abgeholt werden. Die Ausgabe erfolgt im Neuen Rathaus, 1. Stock, Zimmer 1.03 (Kleiner Sitzungssaal). Das teilt die Stadtverwaltung mit. Für die direkte Stimmabgabe stehen Wahlkabinen und eine Wahlurne bereit.
Der Wahlbenachrichtigungsbrief ist keine Voraussetzung für das Wahlrecht. Er ist nur der Hinweis, dass der Wähler im Wählerverzeichnis eingetragen ist und wo sich sein Wahllokal befindet.
Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt wahlberechtigt zu sein, oder die beantragten Briefwahlunterlagen bis Freitag noch nicht erhalten hat, sollte sich umgehend mit dem Wahlamt, Tel.: (09352) 848-114, in Verbindung setzen.