Viele Kirchen werden nachts angestrahlt. Nicht nur wegen des Energieverbrauchs, sondern auch aus Gründen des Artenschutzes sieht das der Bund Naturschutz kritisch. Der Naturschutzverband will jetzt prüfen, ob wichtige Fledermausvorkommen im Landkreis Main-Spessart durch die nächtliche Beleuchtung beeinträchtigt werden, heißt es in einer Pressemitteilung des Bund Naturschutzes, der folgende Informationen entnommen sind.
„Viele Fledermausarten meiden Licht. Wird das Umfeld ihrer Quartiere durch künstliches Licht aufgehellt, fliegen die Tiere nachts später zur Nahrungssuche aus“, erklärt Thomas Mantel , Fledermausexperte von der Kreisgruppe Main-Spessart des Bund Naturschutz. „Damit entfallen für diese Fledermauskolonien die ersten Stunden der Nacht, die noch recht warm und besonders insektenreich sind, das Nahrungsangebot wird für sie dadurch knapper“. In manchen Fällen geben die Fledermäuse ihr Quartier sogar völlig auf.
Kirchen werden nachts besucht und Beleuchtung überprüft
Der Naturschutzverband will nun wissen, ob auch im Landkreis Main-Spessart Fledermauskolonien betroffen sind. Daher werden im Frühjahr und Sommer Kirchen mit bedeutenden Fledermausvorkommen nachts aufgesucht und die Beleuchtungssituation überprüft. „Wir wünschen uns, dass zumindest die gesetzlich vorgeschriebene Abschaltung um 23 Uhr erfolgt“ betont Mantel. Denn seit 1. August 2019 müssen in Bayern laut Bund Naturschutz Beleuchtungen von Kirchen, Rathäusern, Schlössern, Ämtern, Schulen und anderen Gebäude der öffentlichen Hand spätestens zu dieser Zeit abgeschaltet werden. Insofern Fledermausvorkommen durch eine Beleuchtung vor 23 Uhr gefährdet sind, hofft der Bund Naturschutz auf deren weitergehende Einschränkung während der Zeit der Jungenaufzucht.
Beleuchtung öffentlicher Gebäude nach 23 Uhr melden
Fledermäuse, aber auch ihre Nahrungsinsekten, werden auch durch Licht an anderer Stelle gestört. Der Naturschutzverband appelliert daher an Gemeinden und Grundbesitzende, wo immer es geht auf nächtlich Beleuchtung zu verzichten. „Durch Zeitschaltuhren, die Vermeidung einer Abstrahlung nach oben oder einer Aktivierung durch Bewegungsmelder lassen sich die negativen Auswirkungen reduzieren, falls eine Beleuchtungen wirklich erforderlich ist“, weiß Thomas Mantel.
Bei der Überprüfung der vorgeschriebenen Abschaltung der Beleuchtung öffentlicher Gebäude um 23 Uhr, unabhängig vom Vorhandensein von Fledermäusen, hofft der Bund auf Unterstützung aus der Bevölkerung. „Wer immer eine solche Beleuchtung zu später Stunde feststellt, kann sie uns melden“, so Mantel. Der Verband bittet um Übermittlung der Adresse, der Art des Gebäudes und möglichst einem nachts aufgenommenen Bild an bn-msp@t-online.de .
Rückfragen an Thomas Mantel, Bund Naturschutz in Bayern, Kreisgruppe Main-Spessart, Tel.: (0160) 97917980 , Mail: thomas.mantel@live.de