Dass Verstöße gegen die Ausgangsbeschränkungen auch im Gefängnis enden können, hat sich diese Woche in Aschaffenburg gezeigt. Ein 35-Jähriger muss bis zum Ende der Ausgangsbeschränkungen am Sonntag, 19. April, in Gewahrsam bleiben, weil er sechs Mal gegen das Infektionsschutzgesetz verstoßen hatte. Eine entsprechende Meldung dieser Redaktion löste eine kontroverse Diskussion im Internet aus, ob ein solches Vorgehen gerechtfertigt ist. Aus einer ersten Mitteilung der Polizei ging lediglich hervor, dass sich der Beschuldigte wiederholt ohne triftigen Grund außerhalb seiner Wohnung aufgehalten haben soll.
Aschaffenburg