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RETZSTADT: Dachlawine prasselte auf das Autodach

RETZSTADT

Dachlawine prasselte auf das Autodach

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    Rutschig: Schnee liegt auf einer Photovoltaikanlage. In Retzstadt war es im vergangenen Winter zu einer Dachlawine gekommen, die an einem Auto beträchtlichen Schaden anrichtete. Dort lag offenbar wesentlich mehr Schnee und Eis auf dem Dach als auf diesem Beispielbild.
    Rutschig: Schnee liegt auf einer Photovoltaikanlage. In Retzstadt war es im vergangenen Winter zu einer Dachlawine gekommen, die an einem Auto beträchtlichen Schaden anrichtete. Dort lag offenbar wesentlich mehr Schnee und Eis auf dem Dach als auf diesem Beispielbild. Foto: Foto: Thinkstock

    Vor etwa einem Jahr prasselte eine Dachlawine in der Retzstadter Hauptstraße auf das Auto von Holger Knabben aus Retzstadt. Das Dach wurde derart eingedrückt, dass eine Reparatur für knapp 2700 Euro nötig wurde. Knabben bekam von der Haftpflichtversicherung des Hauseigentümers aber nur knapp 2000 Euro erstattet plus 261 Euro für die Hälfte seiner Rechtsanwaltskosten. Dagegen klagte Knabben – und verlor.

    Zusätzlich zu den Reparatur- und Anwaltskosten habe er 442 Euro an den Gutachter zahlen müssen. Hinzu komme eine Wertminderung von 700 Euro, hat sein Anwalt aufgeführt. Macht zusammen einen Schaden von rund 3800 Euro, für den er von der Haftpflichtversicherung des Hauseigentümers aber nur etwas mehr als 2200 Euro bekam.

    Daher wandte er sich an die Kaskoversicherung seines Autos. Die erstattete 1800 Euro, doch dafür muss er drei Jahre lang jeweils rund 500 Euro mehr Versicherungsbeitrag zahlen.

    Knabbens Fazit: Obwohl er aus seiner Sicht völlig unschuldig an dem Schaden ist, bleibt er auf einem erklecklichen Teil der Kosten sitzen. „Wofür gibt es dann überhaupt eine Versicherung?“ Er findet es kleinlich, dass die Haftpflichtversicherung des Hauseigentümers nicht gleich den Schaden beglichen hat.

    Daher zog er vor Gericht. Doch das Amtsgericht Gemünden bekräftiget die die Haltung der Versicherung – eine Entscheidung, die Knabben nicht nachvollziehen kann.

    Er meint, der Hauseigentümer hätte Warnschilder aufstellen oder Schneefanggitter am Haus anbringen müssen, zumal das Dach steil und mit Solarmodulen bestückt sei. Ebenso wie sein Auto hätte die Dachlawine ein Kind treffen und diese möglicherweise töten können.

    Das Gericht hingegen findet, dass jeder Verkehrsteilnehmer sich zunächst um seine eigene Sicherheit beziehungsweise die seines Fahrzeugs zu kümmern hat. Daher treffe Knabben eine Mitschuld. Der Hauseigentümer sei nicht verpflichtet, Warnschilder aufzustellen oder Schneefanggitter anzubringen, weil es in einem normalen Winter in Retzstadt nicht zu solchen Sachlawinen komme. Unterfranken gehöre nicht zu den schneereichen Gebieten, in denen solche Maßnahmen nötig sind. Die Situation sei eine Ausnahme gewesen.

    Eva Maria Thommes von der Presseabteilung der DEVK-Versicherungen berichtet, im Winter 2010/2011 habe ihre Versicherung aufgrund der Witterung eine größere Anzahl von Schadensfällen verzeichnet, bei denen Autos von Dachlawinen beschädigt wurden. In der Regel sei in normalerweise schneearmen Gegenden die Haftung der Hauseigentümer abgelehnt worden.

    Die DEVK sei Holger Knabben aus Kulanzgründen entgegengekommen und glich 50 Prozent seiner Forderung aus. In der Retzstadter Ortssatzung seien zwar keine Schneefanggitter vorgeschrieben, „aber man hätte über eine erhöhte Verkehrssicherungspflicht durch den Hauseigentümer diskutieren können“, so Thommes.

    Knabben fände es gut, wenn wenigstens im Nachhinein ein Schneefanggitter überall dort montiert werden könnte, wo die Gefahr von Dachlawinen besonders groß ist. Eine allgemeine Vorschrift für Betreiber von Photovoltaikanlagen auf Hausdächern gibt es jedenfalls nicht, sagt der stellvertretende Innungsobermeister der Elektroinnung Würzburg, Walter Ditterich. Das hielte er auch nicht für sinnvoll. Denn: „Jedes Dach ist anders.“ Der Elektroinstallateur entscheide daher individuell, ob er dem Hauseigentümer zu einem Schneefanggitter rät oder nicht. Tut er es, so richte sich der Hauseigentümer in 98 Prozent der Fälle danach. Ditterich: „So ein Gitter ist ja nicht teuer.“

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