Enorme Gewinnspannen sind im so genannten Restpostengeschäft an der Tagesordnung. Teile aus Überproduktion oder nach Modellwechseln lassen sich mit teileweise mehr als 1000 Prozent Aufschlag weiterverkaufen. Auch in der Automobilbranche. Ein derartiges Geschäft brachte jetzt einem Autoteilehändler eine Anklage wegen gewerblicher Hehlerei ein. Letzlich ging die Verhandlung glimpflich für ihn aus.
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