In diesen Tagen ist die Main-Post voll mit Bildern von Schulabgängern. Für viele Jugendliche ist der Schulabschluss besonders bedeutend in ihrem bisherigen Leben – entsprechend freuen sie sich über eine Veröffentlichung von Fotos und Namen in der Zeitung.
Die Staatliche Realschule Marktheidenfeld hat erstmals nicht alle Namen von erfolgreichen Schulabgängern übermittelt und nicht alle Entlassschüler zum obligatorischen Gruppenbild geladen. Der Grund: Seit diesem Schuljahr gilt ein verschärfter Datenschutz an den staatlichen Schulen in Bayern. Deshalb erhielten alle Eltern der Realschüler zu Schuljahresbeginn Datenschutzerklärungen, in denen sie ankreuzen sollten, welche Fotos und Daten ihrer Kinder zu welchen Anlässen veröffentlicht werden dürfen.
Wie Schulleiter Dieter Schanzer und der Datenschutzbeauftragte der Schule, Johannes Martin, in einem Pressegespräch erläuterten, lag bei immerhin 13 der 116 Entlassschüler, somit bei elf Prozent, keine Genehmigung für eine Veröffentlichung in der Tagespresse vor. Also erhielten die Zeitungen eine unvollständige Namensliste, die nur 103 Schüler aufführte und selbst diese nur ohne Herkunftsorte.
Auch der Jahresbericht, der zum Schuljahresende verbreitet wird, enthält nun Klassenfotos, auf denen einzelne Kinder geschwärzt wurden, denn auch für solche Bilder braucht es die Erlaubnis der Eltern, die nicht für alle Schüler vorliegt.
Martin erklärt, dass der Datenschutz erfordert, dass die Eltern „feingliedrig“ wählen können, was über ihre Kinder veröffentlicht wird. So unterscheidet die Einwilligungserklärung zwischen Veröffentlichungen für den Jahresbericht, für die örtliche Tagespresse, für das Internet und sogar für klasseninterne Telefonlisten.
Schanzer und Martin haben selbstverständlich nichts gegen einen sinnvollen Datenschutz, aber was neuerdings vom Gesetzgeber gefordert wird, ist für sie fast nicht mehr praktikabel. Der Schulleiter nennt Beispiele: Zu Schuljahresbeginn durfte nicht einmal er als Rektor in die Noten derjenigen Schüler Einblick nehmen, die er persönlich nicht im Unterricht hatte. Dabei muss ein Schulleiter sich immer wieder aus verschiedenen Gründen über einzelne Schüler informieren. Nach seiner Kritik an dieser Regelung erhielt der Rektor vom bayerischen Datenschutz inzwischen wieder das Recht auf Einsicht; für das Lehrerkollegium gilt diese Einschränkung aber weiterhin.
Auch darf die Schule Daten, die zur Veröffentlichung freigegeben sind, nur in analoger Form übermitteln. Daher hat die Realschule die Namen der Entlassschüler als Fax an die Zeitungen versandt. Eine Datei mit den Namen per E-Mail ist hingegen unzulässig. Dabei gehe es nicht um die Verbreitung der Daten, denn die werden von den Zeitungen digitalisiert und sogar im Internet veröffentlicht, sondern um die Sicherheit des Übertragungswegs, erklärt Martin. Für den Schulleiter treibt der berechtigte Schutz im Einzelfall „seltsame Blüten“.
Der Datenschutzbeauftragte erklärt allerdings, dass sich die Schule als Behörde ohne Wenn und Aber an das Datenschutzgesetz halten müsse. Zugleich sagt er, dass man sowieso noch nie willkürlich mit Daten umgegangen sei. Schon in der Vergangenheit seien die Schüler-Datensätze immer zum Schuljahresende gelöscht worden. „Und außerdem sind wir zur Verschwiegenheit verpflichtet“, sagt Martin.
Sorglosigkeit der Schüler nimmt zu
Auf der anderen Seite, so hat Martin es beobachtet, nehme die Sorglosigkeit zu, mit der Schüler ihre Daten im Internet preisgeben. Dazu gehören zuallererst soziale Netzwerke wie Facebook & Co., obwohl die Schule die Jugendlichen über die Gefahren dieser Freizügigkeit im Unterricht aufklärt. Schanzer und Martin sind selbst nicht in solchen Netzen vertreten. Nicht nur zum Selbstschutz, sondern auch, weil sie eingreifen müssten, sollten sie dort gezielt oder zufällig auf „Missetaten“ ihrer Schützlinge stoßen.
Der Datenschutzbeauftragte der Realschule, der sich in Fortbildungen mit dem Thema intensiv beschäftigt und mit anderen Kollegen darüber diskutiert, will jedenfalls darauf hinwirken, dass der Datenschutz sinnvoll und praktikabel bleibt. Er glaubt, dass es noch einige Veränderungen an dem verschärften Regelwerk geben wird, das jetzt schon einen Aktenordner füllt. Die Main-Post wird jedenfalls weiterhin gern Fotos und Namen von glücklichen Abschlussschülern veröffentlichen – wenn sie das wünschen.