Als am 25. Januar 1952 eine neue Gemeindeverordnung für Bayern in Kraft trat, wurden darin auch die Weichen für eine künftige Gemeindereform gelegt. Veränderungen sollten in der Regel nur dann vorgenommen werden, wenn die beteiligten Gemeinden mit den Änderungen einverstanden waren. Dass nicht überall alles rund laufen würde, war klar und so kam in solchen Fällen der "Allgemeinwohl-Passus" zum Tragen. Demzufolge konnten Änderungen auch gegen den Willen der betroffenen Gemeinden "erzwungen" werden. Das sollte in den Altlandkreisen Gemünden, Karlstadt, Lohr und Marktheidenfeld noch für Aufruhr und Ärger sorgen.
Karlstadt