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ARNSTEIN (TH): Der „Vogel-Alm“ droht der Abriss

ARNSTEIN (TH)

Der „Vogel-Alm“ droht der Abriss

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    Ein Schild am Eingangstor der Arnsteiner „Vogel-Alm“ verweist auf die Verfügung des Landratsamt und bekräftigt den Willen der Vorstandschaft, für ihr Vereinsgelände zu kämpfen.
    Ein Schild am Eingangstor der Arnsteiner „Vogel-Alm“ verweist auf die Verfügung des Landratsamt und bekräftigt den Willen der Vorstandschaft, für ihr Vereinsgelände zu kämpfen. Foto: FOTO Günter Roth

    Der Stadtrat von Arnstein wollte keine Entscheidung über den Bauantrag des örtlichen Vogelschützervereins treffen. Auf dem vom Verein genutzten Grundstück des Vorsitzenden Wilhelm Bauer sollten vom Landratsamt beanstandete Einrichtungen nachträglich genehmigt werden, um einen drohenden Rückbau zu vermeiden. Denn es handelt sich nach Auffassung des Landratsamtes um Schwarzbauten.

    Schon geraume Zeit hatte das Landratsamt Karlstadt nicht genehmigte Gebäude und Anbauten auf dem Arnsteiner Freizeitgrundstück moniert. Zunächst gab es dort nur ein Wochenendhäuschen; doch seit dies vom zwei Jahre alten Verein „Vogelschützer Arnstein“ als Vereinsheim genutzt wird, kamen eine Terrasse, Container, Beobachtungsplattform und andere Teile hinzu. Und dies alles ohne Bauantrag und ohne entsprechende öffentliche Genehmigung.

    Das Grundstück hatte Bauer 1991 gekauft. Das Landratsamt griff auf diesem Grundstück erstmalig 1993, dann wieder 2000 einen Schwarzbau auf. Die Verfahren wurden jedoch nie zu Ende geführt. Im Juni 2006 erfolgte wiederum eine Baukontrolle durch das Landratsamt. Daraufhin erhielt Bauer als Grundstückseigentümer durch das Landratsamt Gelegenheit zur schriftlichen Äußerung. Zudem wurde eine bevorstehende Beseitigungsanordnung angekündigt.

    Mit Schreiben vom 1. August 2006 wandte sich die Wirtin des Vereinsheims „Vogel-Alm“, Maria Leppig, an den Stadtrat mit der Bitte um Beratung über Möglichkeiten zur Erhaltung des Vereinsheims. In der Sitzung des Ferienausschusses vom 21. August beschäftigte sich dieser mit der Problematik. Eine Beschlussfassung erfolgte hier nicht; es wurde beratend festgestellt, dass eine Änderung des Flächennutzungsplanes für den dortigen Bereich nicht erfolgen kann.

    Mit Bescheid vom 20. November wurde durch das Landratsamt die Nutzungsuntersagung und Beseitigungsanordnung für sämtliche bauliche Anlagen (als Vereinsheim genutztes Wochenendhaus mit Anbauten, Vordach, Terrasse, Geräteschuppen, Wohnwagen, Aussichtsplattformen, Metallcontainer, Abwassergruben, Gastank, Toreinfahrt) ausgesprochen. Bei einem Ortstermin des Landratsamtes mit Landrat Armin Grein, Baureferent Thomas Urlaub und der Juristin Andrea Bannhagel mit den Verantwortlichen des Vereins wurde letzterem die Auflage erteilt, alle nicht genehmigten Teile abzureißen. Es solle nur das Hauptgebäude mit den Teilen erhalten bleiben dürfen, die für den Betrieb als Vereinsheim unerlässlich seien. Bei dem Ortstermin waren keine Vertreter der Stadt Arnstein dabei.

    Ein Ausweg aus der Misere erschien nun den Vogelschützern die nachträgliche Genehmigung durch die Stadt Arnstein. Doch auch hier gab es zunächst keine erkennbare Hilfe, denn der vorgelegte Plan entsprach nach Ansicht der Verwaltung nicht den bekannten Vorgaben des Landratsamtes.

    Bürgermeisterin Linda Plappert-Metz bestand deshalb darauf, hierzu erst eine Stellungnahme der vorgesetzten Behörde einzuholen, denn die Beseitigungsanordnung läge unmissverständlich vor. Es mache keinen Sinn, etwas zu genehmigen, das hinterher wieder verworfen werde.

    Nicht geklärt ist nach wie vor, was nach Ansicht des Landratsamtes „unerlässliche Teile“ des Vereinsheimes sind. Der zuständige Sachbearbeiter machte dazu gegenüber der MAIN-POST mit dem Hinweis auf das laufende Verfahren keine weitergehenden Aussagen. Der Vereinsvorsitzende und Grundstückseigner Bauer war ebenfalls nicht für eine Stellungnahme erreichbar.

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