Für das Deutschlandticket musste der Landkreis eine allgemeine Vorschrift erlassen. Diese regelt letztlich, dass und wie die Zuschüsse vom Bund und den Ländern an die Verkehrsunternehmen ausgezahlt werden. Diese Verkehrsunternehmen müssen dafür ihre Erlöse und Verluste übermitteln. Letztere gleichen Bund und Länder aus. Zudem werden über eine landesweite gemeinsame digitale Plattform die Daten der Verkehrsunternehmen und der Brutto- und Nettoverkehre der Aufgabenträger wie dem Landkreis verwaltet.
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