Dem Gemeinderat lag ein Bauantrag vor, aus dem hervorging, dass der Besitzer eines bestehenden Wochenendhauses "Oben am Ostnert" einen Festbrennstoffofen einbauen will. Dieses Vorhaben wäre an sich gemäß der Bayerischen Bauordnung verfahrensfrei. Der bestehende Bebauungsplan sieht vor, dass ausschließlich die Verwendung von Flüssiggas für die Beleuchtung und Beheizung von Gebäuden zulässig ist. Da eine Abweichung vom Bebauungsplan vorliegt, ist baurechtlich keine Genehmigung, jedoch eine Befreiung von dieser Festsetzung - isolierte Befreiung – erforderlich. Der Gemeinderat beschloss, dem Vorhaben die isolierte Befreiung zu erteilen, allerdings ist ein Funkenflugfänger einzubauen.
Uettingen