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Marktheidenfeld: Die Friedenstraße ist die erste Fahrradstraße in Marktheidenfeld! Die Heubrunnenstraße folgt in Kürze

Marktheidenfeld

Die Friedenstraße ist die erste Fahrradstraße in Marktheidenfeld! Die Heubrunnenstraße folgt in Kürze

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    Die Friedenstraße in Marktheidenfeld ist ab sofort die erste offizielle „Fahrradstraße“. 
    Die Friedenstraße in Marktheidenfeld ist ab sofort die erste offizielle „Fahrradstraße“.  Foto: Johanna Ebersbach

    In Großstädten sind sie längst Teil des Stadtbilds, in Marktheidenfeld nun ganz neu: Fahrradstraßen. Den Anfang macht die Friedenstraße, die Heubrunnenstraße folgt in Kürze. Das vermeldet die Stadt Marktheidenfeld in einer Pressemitteilung, der auch die nachfolgenden Informationen entnommen sind.

    „Die Fahrradstraße ist eine ausdrücklich für Radfahrende vorgesehene Straße“, erläutert Christian Brand, Verkehrsbeauftragter der Stadt Marktheidenfeld. „Hier haben Radfahrende Vorrang und dürfen sogar nebeneinander fahren“, so Brand. In den letzten Wochen wurden in Marktheidenfeld entsprechende Bodenmarkierungen und Verkehrszeichen „Fahrradstraße“ angebracht. Zudem hat die Stadt Marktheidenfeld entsprechende Banner und Flyer erstellen lassen, um die Bevölkerung zu informieren.

    In der Friedenstraße erstreckt sich die Fahrradstraße von der Würzburger Straße bis zur Ludwigstraße. Die Heubrunnenstraße wird in Kürze folgen: Sie wird vom Abzweig der Baumhofstraße bis zur Staatlichen Realschule als Fahrradstraße ausgewiesen.

    Als Höchstgeschwindigkeit gilt Tempo 30

    Autos und Motorräder müssen sich auf der Fahrradstraße dem Tempo des Radverkehrs anpassen. Als Höchstgeschwindigkeit gilt Tempo 30. Radfahrende dürfen weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, müssen Autofahrende die Geschwindigkeit weiter verringern. Autos und Motorräder dürfen Radfahrende überholen, wenn ein seitlicher Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 Metern eingehalten werden kann. Inlineskater dürfen die Fahrradstraße nur nutzen, wenn es ein Zusatzschild erlaubt. Ansonsten müssen sie auf den Gehwegen fahren, weist die Stadt auf die Verkehrsregeln hin.

    Fußgängerinnen und Fußgängern bleiben die Gehwege vorbehalten. Kinder unter acht Jahren müssen – auch in Fahrradstraßen – auf dem Gehweg fahren, sofern dieser vorhanden ist.

    Die Einrichtung von Fahrradstraßen ist Teil des Konzepts der Stadt Marktheidenfeld, die Bedingungen für den örtlichen Radverkehr zu verbessern. Der Arbeitskreis Radverkehr hat die konkreten Maßnahmen hierfür erarbeitet. „Fahrradfahren ist gut für die Luftqualität, das Klima und die eigene Gesundheit“, betont Christian Brand.

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