Mit neun zu drei Stimmen beschloss das Gremium eine Anpassung der Hundesteuersatzung. Die Steuer für den ersten Hund wird von bisher 26 Euro auf 40 Euro jährlich erhöht. Für jeden weiteren Hund fällt künftig ebenfalls eine Gebühr von 40 Euro an, statt wie bisher 31 Euro. Für sogenannte Kampfhunde wird die Steuer auf 180 Euro festgesetzt. Wann die neuen Sätze in Kraft treten, ist noch unklar, da die Verwaltung die Satzung zunächst überarbeiten muss.
Die Erhöhung begründet die Gemeinde mit den gestiegenen Kosten für Maßnahmen zur Sauberkeit. Während der Diskussion im Gremium appellierten die Gemeinderäte an die Hundehalter, sich um die Hinterlassenschaften ihrer Tiere zu kümmern. Gleichzeitig möchte die Gemeinde mit der Einführung der neuen Hundesteuersatzung auch die ordnungsgemäße Meldung aller Hunde überprüfen. Bis zur Umsetzung der neuen Regelung haben Hundehalter die Möglichkeit, eventuelle Nachmeldungen vorzunehmen.
Zum Abschluss der Sitzung verabschiedete Bürgermeister Christian Lang den Leiter der VG Lohr, Günter Henning, aus dem Gremium. Mit einem Präsent würdigte Lang dessen großen Einsatz für die Gemeinde und bedankte sich für die stets gute Zusammenarbeit.