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KARLSTADT: "Distanzloses Verhalten" gegenüber Schülerin: Lehrer suspendiert

KARLSTADT

"Distanzloses Verhalten" gegenüber Schülerin: Lehrer suspendiert

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    Johann-Schöner-Gymnasium in Karlstadt (Symbolfoto).
    Johann-Schöner-Gymnasium in Karlstadt (Symbolfoto). Foto: Vera Kuhn

    Ein Lehrer des Karlstadter Johann-Schöner-Gymnasiums hat sich gegenüber einer Schülerin „distanzlos verhalten“ – deshalb wurde er schon im Dezember 2017 suspendiert. Dies bestätigten die Pressestelle des Kultusministeriums Bayern und Schulleiterin Jutta Merwald am Freitag. „Dem Kollegen ist die Führung der Dienstgeschäfte zurzeit verboten“, sagte Merwald.

    Die Schulleitung und das Kultusministerium erfuhren von den Vorwürfen von einer Beratungsstelle, an die sich die Betroffene gewandt hatte. Von dieser nicht näher definierten Beratungsstelle wurden laut Presseauskunft des Kultusministeriums „die Informationen eingeholt, die nötig waren, um zu entscheiden, ob eine Suspendierung in Betracht kommt“. Der Lehrer sei zunächst von der Schulleitung und danach vom Kultusministerium angehört worden.

    Schüler wurden informiert

    Die Angelegenheit wurde zur disziplinarrechtlichen Bewertung an die Landesanwaltschaft Bayern abgegeben. Oberlandesanwältin Beate Simmerlein teilt mit: „Die Disziplinarbehörde hat die Ermittlungen übernommen und prüft derzeit, welche Maßnahmen veranlasst sind.“

    In einem Disziplinarverfahren komme neben der bereits erfolgten „vorläufigen Dienstenthebung“ grundsätzlich auch der teilweise Einbehalt von Dienstbezügen in Betracht. Falls das Verhalten strafrechtlich relevant sein sollte, wird die Landesanwaltschaft darüber die Staatsanwaltschaft Würzburg informieren. Bisher ist dies nicht erfolgt. Auch bei der Polizei liegt bisher keine Anzeige vor.

    Am Donnerstag informierte Schulleiterin Jutta Merwald bei einer Klassensprecherversammlung die Schüler über den Vorgang, der in den sozialen Netzwerken schon seit Tagen diskutiert wird.

    Peter Missy, Geschäftsführer des Bayerischen Philologen-Verbands, erklärt nach Rücksprache mit der Rechtsabteilung, dass der Begriff „distanzloses Verhalten“ grundsätzlich „verbale oder körperliche Grenzüberschreitung“ bezeichne. Diese müssten nicht sexueller Art sein.

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