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GEMÜNDEN: DNA-Spur an Steinen soll Aufklärung bringen

GEMÜNDEN

DNA-Spur an Steinen soll Aufklärung bringen

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    Hat ein 39-jähriger Mann aus dem Raum Lohr versucht, dem Gericht Märchen aufzutischen oder ist er wirklich unschuldig, wie er sich vor Strafrichter Joscha Kreßmann in der Hauptverhandlung gab? Ob schuldig oder nichtschuldig, das muss jetzt eine freiwillige DNA-Untersuchung zeigen.

    Zu dem Zwischenfall, der dem Mann eine Anklage wegen vorsätzlicher, gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Bedrohung eingebracht hat, war es am 22. August 2017 gekommen. Nach seiner Aussage sollen gegen 22 Uhr drei junge Männer an einer Haltestelle aus dem Bus ausgestiegen sein und ihn beschimpft haben. „Sie waren darauf bedacht, mir ein Problem zu bereiten“, ließ er das Gericht wissen.

    Schon seit Monaten wäre das so. „Neid“, nannte er als einen Grund dafür. Er arbeite als Hausmeister für eine Unterkunft und habe durch diese Aufgabe eine gewisse Macht. So würden die jungen Männer auch immer wieder versuchen, seine Regelung mit dem Fahrzeug einer Tafel zu missachten, nachdem sie nur alle zwei Wochen Lebensmittel ausgehändigt bekommen.

    Damit, dass einer der jungen Männer durch einen Steinwurf verletzt worden ist, damit will der 39-Jährige nichts zu tun haben. Er habe weder die Terrasse verlassen, noch habe er den Stein, den die Polizei sichergestellt hat, geworfen, behauptete er. Die Verletzungen, so der Mann, habe sich der junge Mann „sicher irgendwo bei einer Schlägerei geholt“.

    Einer seiner Mitbewohner, der inzwischen in einer anderen Unterkunft lebt, hatte allerdings in der polizeilichen Vernehmung kurz nach der Tat, behauptet, einen Stein in der Hand des Angeklagten gesehen zu haben. „Zwei bis drei Steine“, soll nach dessen Aussage der Hausmeister, der sich freundlich, hilfsbereit, ordnungsliebend und kinderfreundlich darstellte, sogar gehabt haben.

    Dem Beweisantrag seines Verteidigers, den Stein auf mögliche DNA-Spuren untersuchen zu lassen, stimmte der Angeklagte zu. Freiwillig will er, genau wie die vier als Zeugen geladenen jungen Männer, entsprechende Proben abliefern. Bis zum Vorliegen der Ergebnisse setzte Richter Kreßmann die Verhandlung aus.

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